Neuigkeiten im März
Informationen rund um die Sozialversicherung und Themen für Arbeitgeber aus der mkk - meine krankenkasse
Neu: Persönlichen Beratungstermin buchen
Ab sofort steht Ihnen ein exklusives Beratungsangebot zur Verfügung. Haben Sie Fragen zur Gründung eines Unternehmens, dem Meldewesen oder zu einem sonstigen Thema, das die Wildnis der Sozialversicherung bereithält? Wir sind gerne für Sie da.
Buchen Sie jetzt ganz einfach einen persönlichen Beratungstermin mit unserer Fachexpertin. Das Beste daran? Die Beratung ist kostenlos und kann über Ihren bevorzugten Kommunikationsweg erfolgen. Egal, ob Sie lieber per Video, persönlich vor Ort oder telefonisch beraten werden möchten – wir machen es möglich.
Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung
Seit dem 01. Januar 2024 können Arbeitgeber Unbedenklichkeitsbescheinigungen digital beantragen und übermitteln. Eine gesetzliche Anordnung, die Unbedenklichkeitsbescheinigung verpflichtend zum Jahreswechsel bereitzustellen, gab es jedoch nicht. Das Formular wird zum 01.07.2024 im SV-Meldeportal für Sie zur Verfügung gestellt.
Die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist lediglich ein optionales Zusatzmodul und wird daher nicht in allen Abrechnungsprogrammen angeboten.
Sollte es Ihnen bisher nicht möglich sein, die Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch zu beantragen, können Sie diese rund um die Uhr bei uns per E-Mail an anfordern.
Elektronischer Abruf der zuständigen Krankenkasse
Seit dem 01. Januar 2024 können Sie für Ihre Mitarbeiter elektronisch die zuständige Krankenkasse abrufen. Die Abfrage läuft über den GKV-Spitzenverband und kann durch Ihr Abrechnungsprogramm oder eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe (zum Beispiel das SV-Meldeportal) gestellt werden.
Alles was Sie dafür benötigen: Die Versicherungsnummer der beschäftigten Person. Eine Antwort erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden, ebenfalls elektronisch. Sofern eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse besteht, wird die Betriebsnummer der zuständigen Krankenkasse elektronisch übermittelt (Kennzeichen 1). Sollte keine Mitgliedschaft ermittelbar sein, wird dies zurückgemeldet (Kennzeichen 2). In diesem Fall bedarf es einer erneuten Kontaktaufnahme mit der beschäftigten Person.
Gut zu wissen: Die Sozialversicherungsnummern von Ihren Beschäftigten können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung elektronisch abrufen.
Weitere Informationen zur elektronischen Übermittlung der zuständigen Krankenkasse finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.
Infos jetzt digital verfügbar: Alles Wichtige zum Jahreswechsel
Über die zahlreichen Neuerungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel haben wir Sie bereits letzten Monat in unserem Newsletter informiert. Wenn Sie unser Online-Seminar "Alles Wichtige zum Jahreswechsel“ verpasst haben, finden Sie auf unserer Homepage die Präsentation und das eMagazin.
Zudem haben wir die Fragen aus den Seminaren beantwortet und als FAQs zusammengestellt.
Haben Sie darüber hinaus noch Fragen? Dann melden Sie sich telefonisch unter 0800 1656618 bei uns.
Umstieg auf das SV-Meldeportal
Wie wir bereits informiert haben, wurde sv.net zum 29.02.2024 deaktiviert. Sollten Sie bisher noch nicht auf das neue SV-Meldeportal umgestiegen sein, ist es jetzt an der Zeit. Auf unserer Homepage haben wir den Registrierungsprozess und die Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Aus BKK VBU wurde mkk – meine krankenkasse
Seit dem Jahreswechsel firmieren wir unter neuem Namen. Aus BKK VBU wurde mkk - meine krankenkasse. Ein neues Logo, neue Farben und ein frischer Onlineauftritt spiegeln unsere neue Identität wider.
Für Sie als Arbeitgeber ändert sich nichts, außer dem Namen.
Sofern uns ein Lastschriftmandat vorliegt, bleibt dies weiterhin bestehen. Sollten Sie die Beitragszahlungen selbst durchführen, ändern Sie bitte lediglich den Kontoempfänger in "mkk". Unsere Bankverbindungen und Betriebsnummer bleiben identisch, und es muss außerdem keine Ummeldung erfolgen.
Sie wollen mehr erfahren oder haben Fragen? Dann schauen Sie auf unserer Website vorbei. Hier haben wir alle Infos rund um unseren neuen Markenauftritt zusammengefasst.
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