Beiträge und Bemessungsgrenzen

Auf dieser Seite finden Sie die Beitragssätze sowie die Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Sozialversicherung für das Jahr 2026.

Beitragssätze

Prozent
Krankenversicherung allgemein 14,6
Krankenversicherung ermäßigt 14,0
Krankenversicherung Zusatzbeitrag 3,5
Rentenversicherung 18,6
Arbeitsförderung 2,6
Insolvenzgeldumlage 0,15

Beitragssätze Pflegeversicherung

Anteil Arbeitgeber in Prozent Anteil Arbeitnehmer in Prozent Prozent
ohne Kind 1,80 2,40 4,20
1 Kind 1,80 1,80 3,60
2 Kinder 1,80 1,55 3,35
3 Kinder 1,80 1,30 3,10
4 Kinder 1,80 1,05 2,85
5 und mehr Kinder 1,80 0,80 2,60

Die Beiträge berechnen sich aus einem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 3,6 %, einem Zuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6 % und Abschlägen in Höhe von 0,25 % für das 2. bis 5. Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

Umlageversicherung

Prozent
U1 (Umlage bei Krankheit) bei 70 % Erstattung 2,44
U2 (Umlage bei Mutterschaft) bei 100 % Erstattung 0,44

Beitragsbemessungsgrenzen

monatlich jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 Euro 69.750,00 Euro
Rentenversicherung und Arbeitsförderung 8.450,00 Euro 101.400,00 Euro

Jahresarbeitsentgeltgrenze

jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 77.400,00 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung für Altfälle* 69.750,00 Euro

*Gilt für Personen, die bereits im Jahr 2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat krankenversichert waren.

Geringfügige Beschäftigung

Arbeitsentgelt bis 603,00 Euro Prozent
Pauschaler Beitragssatz zur Krankenversicherung 13,0
Pauschaler Beitragssatz zur Rentenversicherung 15,0
Pauschalsteuer 2,0

Übergangsbereich

Arbeitsentgelt 603,01 bis 2.000,00 Euro
Faktor F 0,6619
Formel Gesamtbeitrag 1,14593722 x Arbeitsentgelt – 291,87444524
Formel Arbeitnehmeranteil 1,43163923 x Arbeitsentgelt – 863,27845383

Entgeltgrenze für Auszubildende

monatlich
Alleinige Beitragspflicht des Arbeitgebers 325,00 Euro

Höchstbeitrag für freiwillig versicherte Arbeitnehmende

monatlich
Krankenversicherung 848,63 Euro
Zusatzbeitrag 203,44 Euro
Pflegeversicherung 209,25 Euro
Pflegeversicherungszuschlag 34,88 Euro

Höchstzuschuss für freiwillig versicherte Arbeitnehmende

monatlich
Krankenversicherung 424,31 Euro
Zusatzbeitrag 101,72 Euro
Pflegeversicherung* 104,63 Euro

*Höchstzuschuss in Sachsen: 75,56 Euro

Fälligkeitstermine

Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig und müssen spätestens am Fälligkeitstag unserem Bankkonto gutgeschrieben sein.

Fälligkeitstage 2026
28.01. 25.02. 27.03. 28.04. 27.05. 26.06.
29.07. 27.08. 28.09. 28.10. 26.11. 28.12.

Bankverbindungen im Überblick

Haben Sie Überweisungen an die mkk zu tätigen, so nutzen Sie bitte folgende Bankverbindungen.

Betriebsnummer mkk

92644250

Schwangere Frau lächelnd am Arbeitsplatz im Büro

Umlageversicherung - Erstattung der Entgeltfortzahlung

Bei Krankheit und Mutterschaft der Arbeitnehmer erstattet die mkk Arbeitgebern im Rahmen der Umlage U1 und U2 einen Teil der Entgeltfortzahlung.

Newsletter für Arbeitgeber

Kennen Sie unseren Newsletter speziell für Arbeitgeber schon? Er informiert Sie monatlich über versicherungsrechtliche Änderungen und Gesundheitsthemen, die für Unternehmen relevant sind.

nach oben