GKV-Informationsportal undSV-Meldeportal
Unterstützung für Arbeitgeber
Arbeitgeber erhalten mit dem GKV-Informationsportal und dem SV-Meldeportal praktische Hilfen für ihre Arbeit.
Informationen für Arbeitgeber
- GKV-Meldeportal
Im GKV-Informationsportal finden Sie alles rund um das Thema Arbeitgeber und Sozialversicherung. Zum Austausch zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und Arbeitgebern erhalten Sie auf der Website GKV- Datenaustausch umfassende Informationen.
- SV-Meldeportal
Mithilfe des SV-Meldeportals können Sie mit allen Sozialversicherungsträgern kommunizieren und alle notwendigen Daten elektronisch übermitteln.
Das SV-Meldeportal hat am 04.10.2023 die Anwendung sv.net abgelöst. Bis zum 29.02.2024 laufen beide Anwendungen parallel, danach können Daten nur noch über das SV-Meldeportal abgerufen und übermittelt werden. Es dient als Ausfüllhilfe, weil es keine Berechnungen durchführt und somit auch kein Lohnabrechnungsprogramm ersetzt.
Fragen und Antworten

Wofür wird es verwendet?
Das neue SV-Meldeportal bietet nicht nur die gewohnten Grundfunktionen wie die Übermittlung von Meldungen, Beitragsnachweisen und Erstattungsanträgen nach dem AAG, es können auch Lastschriftmandate elektronisch versendet werden. Ab 01. Januar 2024 ist es außerdem möglich, die Dauer von Elternzeiten zu übermitteln und Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu beantragen.
Was ändert sich?
Es handelt sich um eine webbasierte Anwendung mit einem Online-Datenspeicher, was bedeutet, dass es auf allen Geräten (PC, aber auch mobil über Smartphone oder Tablet) nutzbar ist. Der Datenbestand wird für fünf Jahre gespeichert und kann auch für elektronische Betriebsprüfungen genutzt werden.
Außerdem ist es im Multi-Mandanten-Paket möglich, für mehrere Betriebsnummern Daten auszutauschen oder auch Mandate zum Beispiel an Steuerberater für einen bestimmten Zeitraum übertragen.
Wie funktioniert es?
Die Registrierung ist für Arbeitgeber und Selbstständige nur noch über ein ELSTER Organisationszertifikat möglich. Es können mehrere Zertifikate für einen Arbeitgeber beantragt werden. Eine Neuregistrierung ist unerlässlich, da keine Daten aus sv.net übernommen werden.
Sollte das SV-Meldeportal lediglich für die A1-Bescheinigung genutzt werden, wird ab 2024 die Registrierung über ein Bund-ID möglich sein.
Technischer Support
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Kontaktdaten und Anleitungen
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Für Unterstützung bei der Registrierung oder technische Fragen zur Einrichtung des SV-Meldeportals erreichen Sie die ITSG Technik-Hotline unter der 061 04 – 947 36 – 402 oder Sie nutzen das Kontaktformular.
Außerdem besteht ein Fragenkatalog und mehrere Videoanleitungen mit Hilfestellungen sowohl bei der Registrierung als auch während der Anwendung.
Service
Bei fachlichen Fragen erreichen Sie unsere Experten aus dem Fachbereich montags bis donnerstags von 8 – 18 Uhr und freitags von 8 – 14 Uhr unter 0800 1656618 oder per Mail an firmenkunden(at)bkk-vbu.de.