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GKV-Informationsportal und SV-Meldeportal

Arbeitgeber erhalten mit dem GKV-Informationsportal und dem SV-Meldeportal praktische Hilfen für ihre Arbeit.

Informationen für Arbeitgeber

  • GKV-Meldeportal

Im GKV-Informationsportal finden Sie alles rund um das Thema Arbeitgeber und Sozialversicherung. Zum Austausch zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und Arbeitgebern erhalten Sie auf der Website GKV- Datenaustausch umfassende Informationen.

  • SV-Meldeportal

Mithilfe des SV-Meldeportals können Sie mit allen Sozialversicherungsträgern kommunizieren und alle notwendigen Daten elektronisch übermitteln. Es dient lediglich als Ausfüllhilfe und kann keine Berechnungen durchführen und somit auch keine Lohnabrechnungsprogramm ersetzen.

Das SV-Meldeportal hat am 04.10.2023 die Anwendung sv.net abgelöst. Seit dem 01.03.2024 können sämtliche Daten nur noch über das SV-Meldeportal abgerufen werden. Zur Sicherstellung des geordneten Übergangs von Anwendern des sv.net auf das SV-Meldeportal wurde kurzfristig beschlossen, dass sv.net nicht wie geplant am 29.02.2024 abgeschaltet wird, sondern zum 30.06.2024. Neuregistrierungen für sv.net sind nicht mehr möglich.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum SV_Meldeportal.

Fragen und Antworten

Logo SV-Meldeportal

Wofür wird es verwendet?

Das neue SV-Meldeportal bietet nicht nur die gewohnten Grundfunktionen wie die Übermittlung von Meldungen, Beitragsnachweisen und Erstattungsanträgen nach dem AAG, es können auch Lastschriftmandate elektronisch versendet werden. Seit dem 01. Januar 2024 ist es außerdem möglich, die Dauer von Elternzeiten zu übermitteln. Zum 01.07.2024 steht das Formular zur Beantragung einer elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Verfügung. Da es keine gesetzliche Anordnung über eine verpflichtende Bereitstellung des Formulars gab, gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2024.

Was ändert sich?

Es handelt sich um eine webbasierte Anwendung mit einem Online-Datenspeicher, was bedeutet, dass es auf allen Geräten (PC, aber auch mobil über Smartphone oder Tablet) nutzbar ist. Der Datenbestand wird für fünf Jahre gespeichert und kann auch für elektronische Betriebsprüfungen genutzt werden.

Außerdem ist es im Multi-Mandanten-Paket möglich, für mehrere Betriebsnummern Daten auszutauschen oder auch Mandate zum Beispiel an Steuerberater für einen bestimmten Zeitraum übertragen.

Wie funktioniert es?

Die Registrierung ist für Arbeitgeber und Selbstständige nur noch über ein ELSTER Organisationszertifikat möglich. Es können mehrere Zertifikate für einen Arbeitgeber beantragt werden. Eine Neuregistrierung ist unerlässlich, da keine Daten aus sv.net übernommen werden.

Für die Nutzung ist eine Nutzungsgebühr zu entrichten. Diese wird für 3 Jahre (36 Monate) gezahlt und kann ohne Neuregistrierung verlängert werden. Die Nutzungsgebühr beläuft sich für Single-Mandanten auf 36 Euro und für Multi-Mandanten auf 99 Euro. Bei einer Registrierung als Multi-Mandant vor dem 01.04.2024 werden keine Nutzungsgebühren erhoben und erst mit der Verlängerung ab dem 01.01.2025 fällig.

Sollte das SV-Meldeportal lediglich für die A1-Bescheinigung genutzt werden, ist seit Anfang diesen Jahres die Registrierung über eine Bund-ID möglich.

Wie können sich Insolvenzverwalter registrieren?

Bei der Registrierung im SV-Meldeportal mit einer Betriebsnummer eines insolventen Unternehmens kann aufgrund des nicht mehr existenten Betriebssitzes kein Freischaltcode per Post zugestellt werden.

Die ITSG hat hierfür eine Lösung: Insolvenzverwalter beantragen ein Mandat für das insolvente Unternehmen über die Mandatsverwaltung. Seit April 2024 kann bei der Mandatsverwaltung eine abweichende Adresse angegeben werden, an die der Freischaltcode verschickt wird.

Alternativ kann ein Antrag auf eine vereinfachte Einrichtung des Mandats gestellt werden. Dies ist möglich, sofern das insolvente Unternehmen bereits im SV-Meldeportal registriert ist. Je Unternehmen kann nur ein Mandat beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über die E-Mailadresse, welche mit der Betriebsnummer im SV-Meldeportal verknüpft ist an: mandate_grossunternehmen(at)itsg.de. Danach erhält der Insolvenzverwalter eine E-Mail mit einem Link für die Mandatserteilung und die verschlüsselte Datenübermittlung, sodass der Beantragungsprozess gestartet werden kann.

Technischer Support

Kontaktdaten und Anleitungen

Für Unterstützung bei der Registrierung oder technische Fragen zur Einrichtung des SV-Meldeportals erreichen Sie die ITSG Technik-Hotline unter der 061 04 – 947 36 – 402 oder Sie nutzen das Kontaktformular.

Außerdem besteht ein Fragenkatalog und mehrere Videoanleitungen mit Hilfestellungen sowohl bei der Registrierung als auch während der Anwendung.

Service

Bei fachlichen Fragen erreichen Sie unsere Experten aus dem Fachbereich montags bis donnerstags von 8 – 18 Uhr und freitags von 8 – 14 Uhr unter 0800 1656618 oder per Mail an firmenkunden(at)meine-krankenkasse.de.

Nahaufnahme von zwei Menschen an einem Vertrag

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