Ihr Internet Browser wird nicht unterstützt
Um alle Funktionen dieser Webseite korrekt nutzen zu können, verwenden sie bitte einen anderen Internet Browser.

Saison-Kurzarbeitergeld

In Betrieben des Baugewerbes kann es im Winter vermehrt zu Arbeitsausfällen kommen. Durch diese Arbeitsausfälle wegfallendes Arbeitsentgelt kann in den Wintermonaten Dezember bis März durch Saison-Kurzarbeitergeld ersetzt werden.

Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld haben betroffene Beschäftigte in dieser Zeit Anspruch auf Wintergeld als Zuschuss-Wintergeld (bis zu 2,50 Euro netto für jede aus Arbeitszeitguthaben ausgeglichene Ausfallstunde) und Mehraufwands-Wintergeld (1,00 Euro netto pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde im Zeitraum vom 15. Dezember bis Ende Februar).

Saison-Kurzarbeitergeld und die ergänzenden Leistungen werden in der Regel durch den Betrieb ausgezahlt und auf Antrag des Arbeitgebers oder der Betriebsvertretung von der zuständigen Agentur für Arbeit erstattet. Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt.

Der Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld sowie auf die ergänzenden Leistungen ist innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten einzureichen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Tage liegen, für die Saison-Kurzarbeitergeld beantragt wird.

Junges Paar hält geöffnete Geschenkbox

Leistungen nach Themen

Damit Sie sich in unseren Leistungsseiten der mkk schnell zurechtfinden, haben wir verschiedene Leistungen in einem Themenfeld zusammengefasst. Folgen Sie einfach den Übersichtsseiten und finden Sie alles Wissenswerte in den zugehörigen Leistungen.

Diverse junge Leute sprechen miteinander

Ratgeber Gesundheit

Was Gesundheit bedeutet und wie Sie sie stärken können, beschreiben wir ausführlich auf unseren Ratgeberseiten und haben vielen Tipps zur praktischen Umsetzung im Alltag.

nach oben