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Beiträge undBemessungsgrenzen

Rechengrößen 2023

Auf dieser Seite finden Sie die Beitragssätze sowie die Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Sozialversicherung.

Beitragssatzanpassung

Schon seit Jahren steigen in unserem Gesundheitswesen die Ausgaben. Die Einnahmen können damit immer weniger Schritt halten. Insbesondere in der letzten Bundesregierung wurden einige Gesetze verabschiedet, die sehr teuer sind, aber in zu wenigen Fällen die Gesundheitsversorgung von Menschen wirklich besser machen. Etwa die Preissteigerungen für Krankenhausbehandlungen oder Arzneimittel sind immens. Insgesamt standen den Ausgaben aller Krankenkassen von rund 272 Mrd. Euro im letzten Jahr nur Einnahmen von 257 Mrd. Euro gegenüber.

Diesen Kostensteigerungen müssen auch wir Rechnung tragen und den Zusatzbeitrag um 0,2 % auf 1,8 % anheben. Dieser Beitrag gilt ab dem 01. Januar 2023.

Beitragssätze

Prozent
Krankenversicherung allgemein 14,6
Krankenversicherung ermäßigt 14,0
Krankenversicherung Zusatzbeitrag 1,8
Pflegeversicherung* 3,05
Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose 0,35
Rentenversicherung 18,6
Arbeitsförderung 2,6
Insolvenzgeldumlage 0,06

* Beitragstragung in Sachsen: Arbeitgeber 1,025% / Arbeitnehmer 2,025%

Umlageversicherung

Prozent
U1 (Umlage bei Krankheit) bei 70 % Erstattung 3,46
U2 (Umlage bei Mutterschaft) bei 100 % Erstattung 0,55

Beitragsbemessungsgrenzen

monatlich jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 4.987,50 Euro 59.850 Euro
Rentenversicherung und Arbeitsförderung West 7.300 Euro 87.600 Euro
Rentenversicherung und Arbeitsförderung Ost 7.100 Euro 85.200 Euro

Jahresarbeitsentgeltgrenze

jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 66.600 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung für Altfälle* 59.850 Euro

*Gilt für Personen, die bereits im Jahr 2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat krankenversichert waren.

Geringfügige Beschäftigung

bis 520 Euro Prozent
Pauschaler Beitragssatz zur Krankenversicherung 13,0
Pauschaler Beitragssatz zur Rentenversicherung 15,0
Pauschalsteuer 2,0

Übergangsbereich

520,01 bis 2.000 Euro
Faktor F 0,6922
Formel Gesamtbeitrag 1,10814595 x Arbeitsentgelt - 216,29189189 Euro
Formel Arbeitnehmeranteil 1,35135135 x Arbeitsentgelt - 702,70270270 Euro

Entgeltgrenze für Auszubildende

monatlich
Alleinige Beitragspflicht des Arbeitgebers 325 Euro

Höchstbeitrag

monatlich
Krankenversicherung 728,18 Euro
Zusatzbeitrag 89,78 Euro
Pflegeversicherung 152,12 Euro
Pflegeversicherungszuschlag 17,46 Euro

Höchstzuschuss

monatlich
Krankenversicherung 364,09 Euro
Zusatzbeitrag 44,89 Euro
Pflegeversicherung* 76,06 Euro

*Höchstzuschuss in Sachsen: 51,12 Euro

Fälligkeitstermine

Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig und müssen spätestens am Fälligkeitstag unserem Bankkonto gutgeschrieben sein.

Fälligkeitstage 2023
27.01. 24.02. 29.03. 26.04 26.05 28.06.
27.07. 29.08. 27.09. 27.10. 28.11. 27.12.

Bankverbindungen

Im Überblick

Haben Sie Überweisungen an die BKK VBU zu tätigen, so nutzen Sie bitte folgende Bankverbindungen.

Hamburg Commercial Bank

IBAN: DE05210500001001280036
BIC: HSHNDEHHXXX

Berliner Sparkasse

IBAN: DE60100500000190237120
BIC: BELADEBEXXX

Commerzbank

IBAN: DE32100400000244999900
BIC: COBADEFFXXX

UniCredit Bank - HypoVereinsbank

IBAN: DE19850200860008100110
BIC: HYVEDEMM496

Umlageversicherung

Schwangere Frau lächelnd am Arbeitsplatz im Büro

Bei Krankheit und Mutterschaft der Arbeitnehmer erstattet die BKK VBU Arbeitgebern im Rahmen der Umlage U1 und U2 einen Teil der Entgeltfortzahlung.

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