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Beiträge undBemessungsgrenzen

Rechengrößen 2023

Auf dieser Seite finden Sie die Beitragssätze sowie die Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Sozialversicherung.

Beitragssätze

Prozent
Krankenversicherung allgemein 14,6
Krankenversicherung ermäßigt 14,0
Krankenversicherung Zusatzbeitrag 1,8
Rentenversicherung 18,6
Arbeitsförderung 2,6
Insolvenzgeldumlage 0,06

Beitragssätze Pflegeversicherung ab 01.07.2023

Anteil Arbeitgeber in Prozent Anteil Arbeitnehmer in Prozent Prozent
ohne Kind 1,70 2,30 4,00
1 Kind 1,70 1,70 3,40
2 Kinder 1,70 1,45 3,15
3 Kinder 1,70 1,20 2,90
4 Kinder 1,70 0,95 2,65
5 und mehr Kinder 1,70 0,70 2,40

Die Beiträge berechnen sich aus einem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 3,4 %, einem Zuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6 % und Abschlägen in Höhe von 0,25 % für das 2. bis 5. Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Umlageversicherung

Prozent
U1 (Umlage bei Krankheit) bei 70 % Erstattung 3,46
U2 (Umlage bei Mutterschaft) bei 100 % Erstattung 0,55

Beitragsbemessungsgrenzen

monatlich jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 4.987,50 Euro 59.850 Euro
Rentenversicherung und Arbeitsförderung West 7.300 Euro 87.600 Euro
Rentenversicherung und Arbeitsförderung Ost 7.100 Euro 85.200 Euro

Jahresarbeitsentgeltgrenze

jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 66.600 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung für Altfälle* 59.850 Euro

*Gilt für Personen, die bereits im Jahr 2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat krankenversichert waren.

Geringfügige Beschäftigung

Arbeitsentgelt bis 520 Euro Prozent
Pauschaler Beitragssatz zur Krankenversicherung 13,0
Pauschaler Beitragssatz zur Rentenversicherung 15,0
Pauschalsteuer 2,0

Übergangsbereich

Arbeitsentgelt von 520,01 bis 2.000 Euro
Faktor F 0,6922
Formel Gesamtbeitrag 1,10814595 x Arbeitsentgelt - 216,29189189 Euro
Formel Arbeitnehmeranteil 1,35135135 x Arbeitsentgelt - 702,70270270 Euro

Entgeltgrenze für Auszubildende

monatlich
Alleinige Beitragspflicht des Arbeitgebers 325 Euro

Höchstbeitrag für freiwillig versicherte Arbeitnehmende

monatlich
Krankenversicherung 728,18 Euro
Zusatzbeitrag 89,78 Euro
Pflegeversicherung 169,58 Euro
Pflegeversicherungszuschlag 29,92 Euro

Höchstzuschuss für freiwillig versicherte Arbeitnehmende

monatlich
Krankenversicherung 364,09 Euro
Zusatzbeitrag 44,89 Euro
Pflegeversicherung* 84,79 Euro

*Höchstzuschuss in Sachsen: 59,85 Euro

Fälligkeitstermine

Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig und müssen spätestens am Fälligkeitstag unserem Bankkonto gutgeschrieben sein.

Fälligkeitstage 2023
27.01. 24.02. 29.03. 26.04 26.05 28.06.
27.07. 29.08. 27.09. 27.10. 28.11. 27.12.

Bankverbindungen

Im Überblick

Haben Sie Überweisungen an die BKK VBU zu tätigen, so nutzen Sie bitte folgende Bankverbindungen.

Hamburg Commercial Bank

IBAN: DE05210500001001280036
BIC: HSHNDEHHXXX

Berliner Sparkasse

IBAN: DE60100500000190237120
BIC: BELADEBEXXX

Commerzbank

IBAN: DE32100400000244999900
BIC: COBADEFFXXX

UniCredit Bank - HypoVereinsbank

IBAN: DE19850200860008100110
BIC: HYVEDEMM496

Betriebsnummer BKK VBU

92644250

Umlageversicherung

Schwangere Frau lächelnd am Arbeitsplatz im Büro

Bei Krankheit und Mutterschaft der Arbeitnehmer erstattet die BKK VBU Arbeitgebern im Rahmen der Umlage U1 und U2 einen Teil der Entgeltfortzahlung.

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