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Heilmittel

Für ärztlich verordnete Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen, Krankengymnastik, Ergo-, Sprach- und Ernährungstherapie sowie Podologie = med. Fußpflege) werden die vertraglichen Kosten von der Krankenkasse übernommen; dies gilt ggf. auch, wenn sie telemedizinisch erbracht werden (§ 32 SGB V).

Die Zuzahlung des Versicherten beträgt 10 % der Aufwendungen sowie 10,00 EUR je Verordnung. Die Zuzahlung entfällt für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
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Leistungen nach Themen

Damit Sie sich in unseren Leistungsseiten der mkk schnell zurechtfinden, haben wir verschiedene Leistungen in einem Themenfeld zusammengefasst. Folgen Sie einfach den Übersichtsseiten und finden Sie alles Wissenswerte in den zugehörigen Leistungen.

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Ratgeber Gesundheit

Was Gesundheit bedeutet und wie Sie sie stärken können, beschreiben wir ausführlich auf unseren Ratgeberseiten und haben vielen Tipps zur praktischen Umsetzung im Alltag.

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