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Gesundheitsfonds

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde vor einigen Jahren durch die Einführung des Gesundheitsfonds neu geregelt. Danach zahlen alle Beitragszahler den gleichen allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz. Damit gelten – wie in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – einheitliche Beitragssätze auch in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Jede Krankenkasse erhält pro Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten. Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist, hat sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag zu erheben.

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Leistungen nach Themen

Damit Sie sich in unseren Leistungsseiten der mkk schnell zurechtfinden, haben wir verschiedene Leistungen in einem Themenfeld zusammengefasst. Folgen Sie einfach den Übersichtsseiten und finden Sie alles Wissenswerte in den zugehörigen Leistungen.

Diverse junge Leute sprechen miteinander

Ratgeber Gesundheit

Was Gesundheit bedeutet und wie Sie sie stärken können, beschreiben wir ausführlich auf unseren Ratgeberseiten und haben vielen Tipps zur praktischen Umsetzung im Alltag.

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