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Beitragsnachweis

Der Arbeitgeber hat der jeweiligen Einzugsstelle (Krankenkasse, Minijob-Zentrale) einen Beitragsnachweis für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis spätestens zu Beginn (also bereits um 0.00 Uhr) des zweiten Arbeitstages vor dem Tag der Fälligkeit einzureichen (Fälligkeit der Beiträge); dabei sind die Beiträge nach Beitragsgruppe getrennt aufzuführen. Wird der Beitragsnachweis nicht termingerecht eingereicht, kann die Einzugsstelle den GSV-Beitrag schätzen.

Nachweistage 2023

Monat Tag
Januar 25.
Februar 22.
März 27.
April 24.
Mai 24.
Juni 26.
Juli 25.
August 25.
September 25.
Oktober 25.1
November 24.
Dezember 21.

Die Beitragsnachweis-Datensätze dürfen nur per Daten­übertragung mittels zugelassener systemgeprüfter Abrechnungsprogramme oder maschineller Ausfüllhilfen übermittelt werden. sv.net

1 Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen: 24.10.2023

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