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Auszeiten vom Job

Eine Weltreise machen, an einer Fortbildung teilnehmen oder im Kloster zur Ruhe kommen: Viele Beschäftigte wünschen sich mal für eine Weile auszusteigen. Doch wie lässt sich die Lücke im Betrieb füllen? Was müssen Sie organisatorisch beachten? Mit einer langfristigen und sorgfältigen Planung lassen sich Auszeiten gut überbücken.

Mann mit Rucksack sitzt am Bahnhof und liest Zeitung, während er auf einen Zug wartet

"Das Berufsleben ist heute Langstrecke. Viele Beschäftigte wollen lang gehegte Lebensträume nicht mehr bis zur Rente aufschieben", erklärt Simone Back, die für die Beratungsgesellschaft RKW Hessen Unternehmen rund um das Thema Fachkräftesicherung zur Seite steht. Oft seien es die besonders motivierten und engagierten Kolleginnen und Kollegen, die das Tempo für ein paar Monate herunterfahren wollen, um neue Energie zu tanken. "Gerade bei kleineren Unternehmen reißt so eine Auszeit aber immer ein Loch, das lässt sich nicht schönreden", weiß Simone Back. Es gibt aber auch Vorteile: Mit der Perspektive auf eine Auszeit können Unternehmen bei Bewerberinnen und Bewerbern wertvolle Punkte sammeln. Denn einen Rechtsanspruch gibt es nicht, auch wenn vereinzelt Regelungen in Tarifverträgen festgeschrieben sind – zum Beispiel für Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder in der Chemieindustrie.

Organisation ist das A und O

Auszeiten müssen langfristig geplant werden. Bitten Sie deshalb Ihre Beschäftigten, ihre Wünsche ein Jahr vorher anzumelden – egal ob die Sabbatzeit drei Monate oder ein ganzes Jahr dauern soll. Und nutzen Sie diese Zeit, um gemeinsam eine Strategie zu entwickeln: Wer kann einen Teil der Aufgaben stemmen? Was kann mal liegen bleiben? Lässt sich das Ende eines Projekts nutzen? Im Einzelhandel wird es im Vorweihnachtsgeschäft schwierig, in der Baubranche ist der Sommer ungünstig. Finden Sie gemeinsam einen guten Zeitpunkt und nutzen Sie den Vorlauf zur Einarbeitung.

Übliche Modelle

Sabbatical mit Wertguthabenvereinbarung

Auf einem Zeitwertkonto sammeln Beschäftigte Arbeitsentgelt für ihr Sabbatical an. Viele Beschäftigte arbeiten dafür in Vollzeit, lassen sich aber nur einen Teil des Gehalts auszahlen und sparen den Rest. Auch andere Gehaltsbestandteile wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstundenvergütungen, Abfindungen oder Boni lassen sich gutschreiben. Während der Freistellung wird dieses Geld ausgezahlt. Organisatorisch ist die Wertguthabenvereinbarung recht kompliziert, weil dafür ein insolvenzgesichertes Ansparkonto bei einer Versicherung notwendig ist. Vorteil für die Beschäftigten: Der Sozialversicherungsschutz bleibt erhalten. Voraussetzung ist, dass das Entgelt während der Freistellung etwa gleich hoch ist wie zuvor.

Sabbatical mit unbezahltem Urlaub

Bei dieser Variante wird der Arbeitnehmer freigestellt und erhält kein Gehalt. Organisatorisch ist dieses Modell sehr einfach umzusetzen. Einen Monat nach Beginn des Sabbaticals endet allerdings auch die Sozialversicherung. Die Beschäftigten müssen sich also privat kranken- und pflegeversichern und sollten auch überlegen freiwillig weiter in die Rentenkasse einzuzahlen, damit keine Beitragslücken entstehen. Auskunft dazu erteilen die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

Für Saisonbetriebe: Sabbatical auf Basis des Arbeitszeitkontos

Diese Variante eignet sich besonders für Branchen mit Saisongeschäft wie der Gastronomie oder der Landwirtschaft. Arbeitnehmer sammeln auf ihrem Arbeitszeitkonto Überstunden an, bei niedriger Auslastung haben sie frei. Der Sozialversicherungsschutz bleibt während der Freistellung erhalten, wenn sie nicht länger als drei Monate dauert. Dauert die Auszeit länger, muss sich der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig versichern wie beim unbezahlten Urlaub. Alternativ können Beschäftigte auch ein paar Tage bezahlten Urlaub hinten dranhängen.

Die Sabbatical-Vereinbarung wird schriftlich als Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag fixiert. In diesem Vertrag wird auch festgehalten, was zu tun ist, wenn die Auszeit nicht wie geplant verläuft – wenn zum Beispiel der Arbeitnehmer während des Sabbaticals erkrankt oder sich selbstständig machen will oder wenn Ihr Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage gerät. Diese "Störfälle" sollten Sie in der Zusatzvereinbarung regeln.

Expertin Simone Back rät außerdem: "Nach meiner Erfahrung ist es wichtig, eine Sabbat-Regelung für das gesamte Unternehmen zu entwickeln, und nicht nur für einen einzelnen Mitarbeiter. Sonst kommt es schnell zu Verstimmungen in der Belegschaft." Nach ihrer Reise oder Fortbildung kehren übrigens die meisten Beschäftigte motiviert und erholt zurück. Und Michael Plümpe, Personalleiter bei der mkk ergänzt: „Wer jahrein und jahraus im gleichen Büro sitzt, für den ist der Ausstieg auf Zeit auch eine gute Möglichkeit zur Gesundheitsvorsorge."

Weitere Informationen rund um Arbeitszeit und ihre Gestaltung finden Sie unter anderem beim RKW Hessen.

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