Ausbildungsbeginn und SV-Recht
Mit Beginn einer Ausbildung, bei der ein Arbeitsentgelt gezahlt wird, endet für die angehenden Auszubildenden der Anspruch auf Familienversicherung und sie müssen sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung selbst versichern. Die Krankenkasse ist frei wählbar (Krankenkassenwahlrecht). Die Auszubildenden können sich bis zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn für eine entscheiden.
Um berufliche Ausbildungen attraktiver zu machen, gilt seit 2020 für neu abgeschlossene Berufsausbildungsverhältnisse eine Mindestvergütung. Für diese neuen Berufsausbildungsverhältnisse kommt die Geringverdienergrenze nicht mehr zur Anwendung. Somit hat die Geringverdienergrenze für Ausbildungen, die ab dem Jahr 2020 begonnen wurden, keine praktische Bedeutung mehr. In diesem Jahr beträgt die Mindestausbildungsvergütung 649 Euro monatlich.
Die Sozialversicherungsbeiträge tragen, wie bei sonstigen Beschäftigten auch, Arbeitgeber und Auszubildende je zur Hälfte. Lediglich der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr wird von den Azubis allein getragen.
Die Meldepflichten sind analog zu denen der sonstigen Beschäftigten einzuhalten. Die Personengruppenschlüssel ändern sich auf 102, bzw. auf 141 für Azubis in der Seefahrt.
Ihr Unternehmen gehört zu den Wirtschaftsbereichen, in denen vermehrt Schwarzarbeit vorkommt (z. B. Baugewerbe, Gaststätten- und Hotelgewerbe, Transportwesen)? Hier ist die Sofortmeldepflicht zu beachten. Bitte prüfen Sie vor Ausbildungsbeginn, ob Sie eine Sofortmeldung abgeben müssen. Die Sofortmeldungen für Ihre Auszubildenden müssen mit dem Abgabegrund 20 spätestens mit Ausbildungsbeginn an die Datenstelle der Rentenversicherung übermittelt werden.