Weiterbildung
Attraktive Weiterbildungen sind heute mehr denn je ein Wettbewerbsfaktor im Kampf um die besten Talente. Doch Fortbildungen sind immer auch mit Kosten verbunden. Gut zu wissen, welche Fördertöpfe Arbeitgeber anzapfen können und was beim Thema Steuern gilt.
Unsere Arbeitswelt verändert sich rasant. Weiterbildungen sind ein wichtiges Instrument, damit Ihr Team am Ball bleibt. Der Gesetzgeber fördert es, wenn Sie Ihren Beschäftigten Seminare, Schulungen oder Kurse finanzieren. Die Kosten können Sie als Betriebsausgabe absetzen. Auf Fortbildungen müssen auch Ihre Mitarbeiter keine Steuern und Beiträge zahlen, solange sie im betrieblichen Interesse sind – wenn also zum Beispiel der Logistikbetrieb seine Fahrer zur Sicherheit im Straßenverkehr schulen lässt. Das gilt auch, wenn die Weiterbildung zunächst nur mittelbar im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf steht, wie bei allgemeinen Computer- und Sprachkursen. Ausnahme ist: Die Weiterbildung darf „keinen überwiegenden Belohnungscharakter“ haben. Denn dann gilt die Fortbildung als Arbeitslohn, für Ihren Mitarbeiter werden Steuern und Beiträge fällig. Welche Anhaltspunkte auf einen solchen Belohnungscharakter hinweisen, hat der Gesetzgeber allerdings nicht definiert.
Ob Business-Englisch-Kurs, Software-Schulung oder Meisterschule: Fortbildungen sind teuer. Es gibt allerdings zahlreiche Förderprogramme für Arbeitgeber und Beschäftigte. Einen Überblick über die vielen Programme geben die Berater am Infotelefon Weiterbildungsberatung des Bundesbildungsministeriums unter 0800 / 201 79 09.
Förderprogramme im Überblick
Qualifizierungschancengesetz
Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmer auf den Strukturwandel in der Arbeitswelt vorzubereiten, damit zum Beispiel Dachdecker mit Drohnen oder Konstrukteure mit 3D-Druckern arbeiten können. Gefördert werden außerdem Weiterbildungen in Engpassberufen wie Krankenpfleger, Informatiker oder Erzieher. Voraussetzung für die Förderung ist die Co-Finanzierung durch den Arbeitgeber. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt Zuschüsse für Fortbildungen, aber auch Lohnfortzahlungskosten im Fall einer Freistellung des Mitarbeiters. Besonders lukrativ ist das Programm für kleine Unternehmen: Wenn Sie maximal 10 Mitarbeiter haben, werden die Weiterbildungskosten in voller Höhe bezahlt, das Arbeitsentgelt während der Freistellung wird zu 90 Prozent übernommen. Je größer der Betrieb, desto stärker muss sich das Unternehmen finanziell beteiligen. Alle Infos finden Sie auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums.
Aufstiegs-Bafög
Einer Ihrer Beschäftigten will seinen Tischlermeister machen oder sich zum Bautechniker weiterbilden? Vielleicht ist das Aufstiegs-Bafög die passende Unterstützung. Mit dem Aufstiegs-Befög werden angehende Meister, Fachwirte, Techniker, Erzieher oder Betriebswirte gefördert, insgesamt sind es über 700 Abschlüsse. Ob Ihre Mitarbeiter die Fortbildung in Voll- oder Teilzeit absolvieren, spielt keine Rolle. Bezuschusst werden Prüfungs- und Lehrgangsgebühren, bei Vollzeitprogrammen gibt’s zusätzlich Unterstützung zum Lebensunterhalt. Alle Infos zu Voraussetzungen und Beratungsadressen finden Sie online unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Bildungsprämie
Sie haben gerade kein Budget für Fortbildungen? Ihre Beschäftigten können sich auch mit staatlicher Unterstützung auf eigene Faust weiterbilden. Mit der Bildungsprämie, die es als Prämien- oder als Spargutschein gibt.
Beim Prämiengutschein werden Seminargebühren zur Hälfte übernommen, maximal sind es 500 Euro. Wichtig zu wissen: Um an die Förderung zu kommen, darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Singles nicht über 20.000 Euro liegen, bei verheirateten Paaren sind es 40.000 Euro. Wenn Beschäftigte Abzüge wie eine private Rentenvorsorge, Kinderbetreuungskosten, Spenden oder Versicherungsbeiträge geltend machen können, darf das Jahresbrutto deutlich höher sein.
Beim Spargutschein gelten keine Einkommensgrenzen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Arbeitgeber den Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zahlen. Von dem entsprechenden Konto kann das Geld für die Weiterbildung genutzt werden. Die Arbeitnehmersparzulage müssen Ihre Beschäftigten nicht zurückzahlen.
Ob Prämien- oder Spargutschein: Alle Infos zur Bildungsprämie gibt’s auf der Webseite des Bundesbildungsministeriums.
Neben diesen Programmen gibt es viele weitere Förderinstrumente für besondere Zielgruppen – zum Beispiel junge Fachkräfte, Leute ohne Berufsabschluss, Handwerker oder Menschen mit Handicaps. Auch viele Bundesländer beteiligen sich an den Kosten für berufliche Weiterbildungen. Zugangsvoraussetzungen und Leistungen unterscheiden sich von Land zu Land. Lassen Sie sich beraten.
Immer zuerst informiert
Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie Informationen rund um ein gesundes Miteinander am Arbeitsplatz sowie News aus der Sozialversicherung, dem Steuerrecht und Personalwesen.