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Homeoffice

So viele Menschen wie nie arbeiten derzeit von zuhause aus. Sind die Mitarbeiter ausgeflogen, gerät das Thema Arbeitsschutz schnell aus dem Blick. Doch Schutzvorschriften enden nicht an der Haustür der Beschäftigten. Alles, was Sie wissen müssen.

Muss der Betrieb für den Arbeitsplatz zuhause eine komplette Büro-Ausstattung inklusive ergonomischen Schreibtischstuhl stellen oder ist es okay, wenn Mitarbeiter am Küchentisch den Laptop aufklappen? "Das kommt darauf an, ob der Betrieb feste Telearbeitsplätze einrichtet oder ob es sich um mobiles Arbeiten handelt", erklärt Ina-Kristin Hubert, Arbeitsrechtsexpertin von der Kanzlei Rödl & Partner in Hamburg.

Beim festen Telearbeitsplatz gelten wie im Büro die Arbeitsschutzvorschriften der Arbeitsstättenverordnung. Das bedeutet: Ein abgetrenntes Arbeitszimmer muss her und der Betrieb trägt die Kosten für Möbel, technische Ausstattung, Büromaterial plus anteilig Telefon- und Internetkosten sowie Heizung und Strom. Anders sieht es bei der mobilen Arbeit aus. Denn die erlaubt es Mitarbeitern von überall zu arbeiten – also zuhause, aber auch im Café in der Nachbarschaft oder im Ferienhaus auf Rügen.

Dem Einfluss des Arbeitgebers sind hier naturgemäß Grenzen gesetzt. Er muss ausschließlich die Arbeitsmittel stellen, das sind in der Regel Laptop und Mobiltelefon. Die Arbeitsstättenverordnung gilt bei mobiler Arbeit nicht, weil es hier keinen festen Arbeitsplatz gibt. Beim Arbeitsschutzgesetz ist der Betrieb aber in der Pflicht, Gefahren für die physische und die psychische Gesundheit zu vermeiden. Dafür eignen sich zum Beispiel Schulungen zu den typischen Risiken der mobilen Arbeit – von der Sitzhaltung über die Laptophöhe bis zum Einhalten der Pausen.

"Wichtig ist, dass in beiden Fällen – beim fest eingerichteten Telearbeitsplatz, aber auch bei der mobilen Arbeit – eine Gefährdungsbeurteilung notwendig ist", sagt Anwältin Ina-Kristin Hubert. Da bei der mobilen Arbeit das Begehen des Arbeitsplatzes wie beim Ferienhaus-Beispiel nicht praktikabel ist, geht es hier um Themen wie Arbeitsmittel und Arbeitszeit.

Ina-Kristin Hubert: "Ob Büro oder Arbeiten zuhause: Nach acht Stunden am Computer muss Feierabend sein. Die Höchstarbeitszeit kann maximal auf zehn Stunden verlängert werden, aber nur wenn es innerhalb von sechs Monaten einen Ausgleich gibt."

 

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