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Der Ton macht die Musik

Die Bewerbungsunterlagen für die Stellenausschreibung liegen auf dem Tisch. Ein kurzer Blick zeigt: Viele Bewerber haben kleine Kinder. Zum Job gehören aber auch mehrtägige Reisen und Dienste am Wochenende. Wir erklären, wie Sie das Thema juristisch einwandfrei und für beide Seiten fair angehen.

"Sind die Großeltern noch rüstig? Oder wer kümmert sich am Wochenende um Ihr Kind?" Mit solchen Fragen schießen sich Arbeitgeber sofort ins Aus. Denn wie die Kinder während der Arbeitszeit untergebracht sind, geht den Betrieb nichts an und ist ein klarer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Aber natürlich wollen Unternehmen wissen, ob die zukünftige Aushilfe auch am Wochenende Brötchen verkauft oder die Assistenzärztin die Wochenenddienste wuppen kann: "Wenn ein berechtigtes betriebliches Interesse vorliegt, dürfen Arbeitgeber nachfragen", stellt Rechtsanwältin Bettina Lederer aus Stuttgart klar.

Wie so oft im Leben macht aber auch hier der Ton die Musik.

sagt Bettina Lederer. Im Bewerbungsgespräch bespricht der Vorgesetzte oder Personaler, was zur Stelle dazugehört und fragt ganz neutral, ob der Bewerber die Arbeitszeiten abdecken kann. Bei einer solchen Frage muss der Bewerber Farbe bekennen. Tipp: Am besten arbeiten Personaler an dieser Stelle mit einem standardisierten Fragebogen, um sicherzustellen, dass sich alle Bewerber den gleichen Fragen stellen müssen.

Wenn Sie sich einig sind, sollten Sie auch im Arbeitsvertrag eine Klausel aufnehmen, mit der sich der Arbeitnehmer zu Dienstreisen oder Sonn- und Feiertagsarbeit verpflichtet. So vermeiden Sie später Ärger und beide Seiten wissen, worauf Sie sich einlassen.

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