Alkohol am Arbeitsplatz
Was passiert, wenn ich merke, dass mein Angestellter Alkohol am Arbeitsplatz konsumiert? Wie spreche ich ihn am besten darauf an?
Wir haben einige Tipps, wie Sie das Gespräch suchen und vorbereiten können.
Unkonzentriertheiten, Fehler, Krankschreibungen: Die Auswirkungen von Alkohol am Arbeitsplatz können gravierend sein. Aber auch erfahrenen Vorgesetzten fällt es oft schwer, das Problem offen anzusprechen. Dabei hilft es vielen Betroffenen, wenn sie Unterstützung von außen bekommen: "Führungskräfte müssen sich klar machen, dass es in der Regel schlimmer wird, wenn sie es nicht ansprechen", sagt Dr. Peter Raiser, stellvertretender Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen.
Aber wie mache ich das am besten? Grundsätzlich ist es nicht der Job des Arbeitgebers, eine Diagnose zu stellen. Ob ein Mitarbeiter suchtkrank ist und professionelle Hilfe braucht – das beurteilen Therapeuten. Der Vorgesetzte sollte deshalb im Gespräch immer anknüpfen an der Arbeitsleistung und am konkreten Geschehen. Dokumentieren Sie Vorkommnisse und dann besprechen Sie mit dem Mitarbeiter: Was ist passiert? Warum hat das den Betrieb gestört? Wo liegt die Gefährdung für den Betriebsablauf? Und was ist die Konsequenz? In dem Gespräch sollten Sie zum Ausdruck bringen, dass Sie sich Sorgen machen und Hilfe anbieten, zum Beispiel den Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort herstellen.
Bereiten Sie das Gespräch gut vor. Wählen Sie einen ruhigen Ort und sorgen Sie dafür, dass Sie nicht gestört werden. Bleiben Sie bei den Fakten, persönliche Enttäuschung oder gar Vorwürfe sind fehl am Platz. Das gelingt am besten mit Ich-Botschaften: "Ich habe wahrgenommen, dass…" Gut ist es, wenn sich Führungskräfte auf eine ganze Palette von Reaktionen gefasst machen. Manch Mitarbeiter streitet alles ab, andere verharmlosen Vorkommnisse oder drohen dem Vorgesetzten. Oder Mitarbeiter sind dankbar, dass jemand sie auf das Problem anspricht und Hilfe anbietet.
Wenn es sich um einmalige Vorfälle handelt und der Mitarbeiter noch Herr der Lage ist, sind solche "Fürsorgegespräche" erfolgversprechend: "Nach unserer Erfahrung lösen sich die Probleme in den allermeisten Fällen frühzeitig. Meist geht es um ein Fehlverhalten, Suchterkrankungen sind seltener", erklärt Peter Raiser. Gelingt es dem Mitarbeiter umzusteuern, ist das Thema für den Arbeitgeber erledigt und das sollte er im Rückmeldegespräch nach etwa vier Wochen auch signalisieren. Falls nicht, heißt es dranbleiben. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen empfiehlt einen Stufenplan, um den Mitarbeiter in die Pflicht zu nehmen. Denn natürlich sollen Unternehmen ihre Mitarbeiter unterstützen, sie können aber auch erwarten, dass Betroffene ihre Probleme angehen.
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