Zur Arbeit radeln

Das Fahrrad – angesichts steigender Benzinpreise und drohender Dieselfahrverbote für viele eine Alternative für den täglichen Weg zur Arbeit. Richtig eingefädelt, können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern hochwertige Räder günstig zukommen lassen und damit auch noch Steuern sparen. Zudem bietet sich hier eine interessante Option für die nächsten Gehaltsverhandlungen.

Was viele noch nicht wissen: Das Dienstwagenmodell funktioniert auch beim Fahrrad. Denn bereits seit 2012 können Unternehmen die Dienstwagenregelung auch auf Fahrräder anwenden, die sie ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Und dabei ist nicht nur an Briefträger oder Pizzaboten gedacht – alle Arbeitnehmer können davon profitieren. Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden (BStBl I 2012 S. 1224) regeln die Details.

Geschäftsmann fährt Fahrrad

Dienstfahrrad

Grundsätzlich gibt es bei der Überlassung eines Dienstfahrrads an Mitarbeiter ähnliche Gestaltungsmöglichkeiten wie beim Dienstwagen: Der Arbeitgeber kauft bzw. least ein Fahrrad und stellt es seinem Mitarbeiter auf Basis einer Nutzungsvereinbarung kostenlos zur Verfügung. Diese Variante bietet sich beispielsweise als Alternative zur Gehaltserhöhung an. Der Arbeitgeber kann die Kosten als Betriebsausgaben gewinnmindernd bei der Steuer einbringen. Hierbei kann er den Kaufpreis über sieben Jahre hinweg abschreiben. Beim Leasing wird er Leasingnehmer und muss die Leasingraten tragen. In der Regel wird hier auch gleich eine Versicherung für das Rad mit abgeschlossen. Der Arbeitnehmer hat lediglich den geldwerten Vorteil in Höhe von 1 Prozent des (auf volle 100 Euro abgerundeten) Bruttolistenpreises zu versteuern. Außerdem müssen Unternehmen und Mitarbeiter die hierauf entfallenden Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen entrichten. Auch bei Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers ist das Modell interessant: Hier schließt der Arbeitgeber in der Regel einen Leasingvertrag mit einem Dienstleister. Solche Verträge laufen dann meistens über 36 Monate. Neben der obligatorischen Nutzungsüberlassungsvereinbarung verständigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zudem auf eine Änderung des Arbeitsvertrags. Danach übernimmt der Arbeitnehmer im Wege der Gehaltsumwandlung einen Teil der Kosten, also beispielsweise die Leasingraten. So mindert er sein steuer- und sozialversicherungsrechtliches Bruttoentgelt, muss also weniger Steuern und Beiträge zahlen. Dieser Vorteil wird zwar ein wenig durch die auch hier anzuwendende 1-Prozent-Regelung wettgemacht. Dennoch ist diese Lösung für den Arbeitnehmer meistens günstiger, als wenn er das gleiche Fahrrad privat leasen würde. Hinzu kommt: Da es sich um ein Dienstrad handelt, kann der Arbeitgeber sich finanziell beteiligen – und beispielsweise die Kosten für Versicherung oder Wartung übernehmen. Manche Arbeitgeber bezuschussen ihre radfahrenden Arbeitnehmer auch mit einem fixen monatlichen Betrag.

Exkurs Dienstwagen

Die Vorteile von Dienstwagen

Vereinfacht ausgedrückt bekommt der Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber einen PKW, den er auch privat nutzen darf. Auf diesen geldwerten Vorteil fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Zur Berechnung erhöht sich das monatliche Entgelt pauschal um 1 Prozent des Bruttolistenpreises. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommen zusätzlich 0,03 Prozent pro Kilometer für die einfache Strecke hinzu. Alternativ zur pauschalen Berechnungsmethode ist ein Fahrtenbuch möglich – dies bietet sich beispielsweise an, wenn der Arbeitnehmer den Wagen nur selten privat nutzt. Je nach Vereinbarung kann der Arbeitgeber die Kosten, also beispielsweise die Leasingraten, auf den Arbeitnehmer abwälzen. Dies geschieht in der Regel im Wege der Gehaltsumwandlung, sodass sich hierdurch das steuer- und beitragspflichtige Bruttoentgelt mindert.

Übernahmeoption

Oftmals haben Arbeitnehmer bei Diensträdern die Option, das Fahrrad nach der vereinbarten Nutzungszeit (vergünstigt) zu übernehmen. Damit steht der Arbeitnehmer in der Regel finanziell besser dar, als würde er ein gleichaltriges Fahrrad zum Marktwert kaufen. Denn dieser liegt nach drei Jahren normalerweise deutlich höher. Aber: In diesem Unterschied liegt ein geldwerter Vorteil, den das Finanzamt versteuert haben möchte. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben Ende 2017 hierzu in einem Schreiben Stellung genommen (Schreiben des BMF vom 17.11.2017). Darin wird unter anderem ausgeführt, dass nicht nur die Nutzungsüberlassung, sondern auch die vergünstigte Übereignung einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer darstellt. Aus Vereinfachungsgründen erkennt es das Finanzamt insoweit an, wenn nach drei Jahren 40 Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung einschließlich Umsatzsteuer als Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Der geldwerte Vorteil ergibt sich entsprechend aus der Differenz zwischen dem tatsächlich zu zahlenden Kaufpreis und dieser Bemessungsgrundlage. Als Arbeitslohn von Dritten (= Leasinggesellschaft), kann dieser pauschal versteuert werden.

Imagegewinn durch Dienstfahrrad

Fallen

Die vertragliche Ausgestaltung der Dienstfahrradnutzung sollte genau durchdacht werden. So ist beispielsweise Vorsicht geboten, wenn der Vertrag von Anfang ein konkretes Kaufangebot an den Arbeitnehmer nach Ablauf der Leasingzeit enthält. Denn daraus könnten die Steuerprüfer folgern, dass der Arbeitnehmer der wirtschaftliche Leasingnehmer ist. Entsprechend könnten Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden. Wenn der Arbeitgeber alle Kosten, die mit dem Dienstrad entstehen, alleine seinen Mitarbeitern aufbürdet, bleibt nicht mehr viel Interpretationsspielraum, die Konstellation als Dienstfahrradüberlassung zu sehen. Möglicherweise könnte das Finanzamt hier den Vertrag bewerten, als wäre er mit dem Arbeitnehmer geschlossen worden. Steuerliche Vorteile sowie ersparte Sozialversicherungsbeiträge kämen dann nicht in Betracht. Im Zweifel also lieber vorher beim zuständigen Finanzamt nachfragen.

Hinweis

Die nachfolgenden Beispiele sollen die beschriebenen finanziellen Vorteile eines Dienstrades veranschaulichen. Die tatsächliche Berücksichtigung im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist wesentlich komplexer und von vielen individuellen Faktoren abhängig. Unser „Gehaltsrechner“ leistet hier wertvolle Hilfe.

Finanzierungsmöglichkeiten

Beispiel 1: Der Arbeitgeber trägt Leasingkosten

Ein Arbeitgeber least ein hochwertiges E-Bike für monatlich 55 Euro zzgl. Versicherungskosten und Wartung (Brutto-Listenpreis 2.099 Euro) und überlässt es seinem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung. Der Arbeitgeber trägt alle Kosten. Der Arbeitnehmer hat eine monatliche Abgabenlast von 35 Prozent (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge). 1 Prozent des auf 2.000 Euro abgerundeten Brutto-Listenpreises (= 20 Euro) werden als geldwerter Vorteil steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das E-Bike kostet dem Arbeitnehmer monatlich 7 Euro (35 Prozent von 20 Euro).

Beispiel 2: Leasingraten im Wege der Gehaltsumwandlung

Der Arbeitnehmer aus Beispiel 1 muss die Leasingraten im Wege der Gehaltsumwandlung (55 Euro pro Monat) selber tragen. Der Arbeitgeber trägt Versicherungskosten und die Wartungspauschale.
  • von den 55 Euro werden abgezogen (= Abgabenersparnis): 35 Prozent von 55 Euro = 19,25 Euro
  • abgezogen wird geldwerter Vorteil (1 Prozent von 2000 Euro): 35 Prozent von 20 Euro = 7,00 Euro
Das E-Bike kostet dem Arbeitnehmer monatlich 42,75 Euro.

Beispiel 3: Der Arbeitnehmer bekommt einen Zuschuss von 25 Euro pro Monat

Der Arbeitnehmer aus Beispiel 2 bekommt von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss von 25 Euro pro Monat. Die monatlichen Kosten aus dem Beispiel 2 vermindern sich hier um den Arbeitgeberzuschuss. Auf diesen müssen aber Steuern und Abgaben entrichtet werden. Die monatlichen Kosten aus dem Beispiel 2 vermindern sich hier um den Arbeitgeberzuschuss. Auf diesen müssen aber Steuern und Abgaben entrichtet werden.
  • monatliche Kosten aus Beispiel 2: 42,75 Euro
  • davon abgezogen wird der Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 25,00
  • dazu addiert werden die Abgaben auf den Arbeitgeberzuschuss (35 Prozent von 25 Euro = 8,75 Euro)
Das E-Bike kostet dem Arbeitnehmer monatlich 26,50 Euro.

Ab auf's Rad

Letztlich ist das Dienstfahrradmodell eine überlegenswerte Option für diejenigen, die ihre Wege künftig auf einem hochwertigen Fahrrad bzw. einem teuren E-Bike oder Pedelec zurücklegen möchten. Denn klar ist: Ohne die hier skizzierten Vorteile müsste der angehende Biker sein Traumfahrrad aus versteuertem Arbeitsentgelt finanzieren – gleichgültig ob bar, per Kredit oder in Form des Leasings. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber eine andere Verhandlungsposition gegenüber dem Anbieter hat, je nachdem, wie viele Verträge abgeschlossen werden sollen – und das wird sich in der Regel auch positiv auf den Preis auswirken.
Portrait von BKK VBU Mitarbeiterin Claudia Lyhs

Schon regelmäßige kurze Radtouren, wie etwa der Weg zur Arbeit, können einen hohen Beitrag zur Verbesserung der Fitness, der Muskulatur und damit des allgemeinen Wohlbefindens leisten.

Claudia Lyhs, Leiterin des Arbeitskreises Gesundheit der mkk

Radeln schon Umwelt und Geldbeutel

Auf zwei Rädern zur Arbeit? Sehr zu empfehlen, denn das Fahrrad ist eine tolle Alternative zu Auto, Bus oder Bahn. Mal abgesehen von den finanziellen Einsparungen für Benzin oder Fahrkarten kann das Radfahren oft auch dabei helfen, die Stimmung aufzuhellen. Neben dem Fitnesstraining für den Körper gibt es gute Laune gratis obendrauf. Mediziner der Universität Tübingen haben nämlich nachgewiesen, dass schon nach 30 Minuten Radeln jede Menge Glückshormone ausgeschüttet werden. Außerdem ersparen Radler sich stressige Staus und nerviges Parkplatzsuchen. Versteht sich von selbst, dass der Aspekt aktiver Umweltschutz auch positiv auf die Psyche wirkt. Wie aber sieht es mit den Abgasen aus, die Fahrradfahrer auf dem Weg zur Arbeit einatmen müssen? Die sind in der Tat nicht gesund, allerdings weit weniger schädlich als für Autofahrer. So atmet ein Autofahrer auf der gleichen Fahrtstrecke ungefähr doppelt so viel Kohlenmonoxid ein wie ein Radfahrer, weil die Schadstoffe in der Außenluft sehr viel besser verdünnt werden. Zudem können Radler dank ihres Trainings die Auswirkungen der Luftverschmutzung besser verkraften.

Radeln ist echtes Fitnesstraining

  • Regelmäßig mindestens 30 Minuten Fahrrad zu fahren, regt den Stoffwechsel an. Fettpölsterchen werden abgebaut.

  • Gleichzeitig werden die Lunge und das Herz-Kreislauf-System gestärkt.

  • Fahrradfahrer belasten ihren Stütz- und Bewegungsapparat nur sehr wenig. Weil das Fahrrad das Körpergewicht trägt, treten Probleme mit Fuß-, Hüft- und Kniegelenken so gut wie gar nicht auf.

  • Wer Fahrrad fährt, ist besser gelaunt.

  • Fahrradfahren macht schlau, weil das Gehirn besser mit Sauerstoff versorgt wird.

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