Homeoffice ist jetzt Regel

Wo immer es möglich ist, sollen Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten. Das hat die Bundesregierung nun beschlossen. Ziel: Auch in der Arbeitswelt sollen Kontakte weiter reduziert werden, um Ansteckungen zu verhindern. Alle Regeln im Überblick.

"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen den besten Schutz", begründet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die neuen Einschnitte für Unternehmen. Auch wenn die Corona-Statistiken etwas Hoffnung machen, die neuen Virus-Varianten sind möglicherweise noch ansteckender und gefährlicher. Deshalb ist Homeoffice nun verpflichtend.

Aber wer entscheidet, ob Mitarbeiter zuhause arbeiten? Gilt Homeoffice für alle Beschäftigten? Und können die Kollegen zum Arbeiten am heimischen Schreibtisch gezwungen werden? Fragen und Antworten rund um die neue Verordnung.

Sind Arbeitgeber verpflichtet, allen Beschäftigten Homeoffice anzubieten?

Ob Logistik, Pflege oder Produktion: In vielen Branchen ist Homeoffice nicht machbar. In diesen Fällen muss weiterhin vor Ort gearbeitet werden. Anders ist es bei Bürojobs und vergleichbaren Tätigkeiten – hier sollen Betriebe ihre Mitarbeiter nach Hause schicken. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn zwingende betriebsbedingte Gründe dagegensprechen.

Das trifft zum Beispiel zu, wenn ein Mitarbeiter vor Ort die Post erledigt, Wareneingänge prüft oder wie im IT-Service auch Reparaturen oder Wartungen übernimmt. Auch besondere Datenschutz-Anforderungen oder der Schutz von Betriebsgeheimnissen können gegen Homeoffice sprechen. Technische und organisatorische Gründe wie eine fehlende IT-Ausstattung gelten dagegen nur vorübergehend als Hinderungsgrund.

Fragen und Antworten

Müssen die Beschäftigten an den heimischen Schreibtisch?

Arbeitgeber müssen – wenn möglich – Homeoffice anbieten. Die Mitarbeiter dürfen auf eigenen Wunsch aber ins Büro kommen. Wer weiter im Betrieb arbeiten will, muss dafür auch keine Begründung liefern.

Wer entscheidet, ob sich ein Job für’s Homeoffice eignet?

Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber.

Was passiert, wenn Betrieb und Mitarbeiter streiten, ob sich ein Arbeitsplatz für das Homeoffice eignet?

Mitarbeiter können die Arbeitsschutzbehörden informieren, wenn sie der Meinung sind zuhause arbeiten zu können, der Betrieb das aber ablehnt. Auf Verlangen der Behörden müssen Arbeitgeber darlegen, warum Homeoffice nicht in Frage kommt. Laut Bundesarbeitsminister Heil sind im "allergrößten Notfall" auch Bußgelder möglich.

Gilt die Homeoffice-Regel auch bei kleinen Betrieben?

Ja, die Regeln gelten für alle Unternehmen. Hintergrund ist, dass Mitarbeiter in den eigenen vier Wänden auch Anfahrtswege in Bussen und Bahnen vermeiden und so Kontakte reduzieren. So sollen auch Menschen geschützt werden, die auf Öffis angewiesen sind.

Auch im Homeoffice muss der Arbeitsplatz sicher sein. Was heißt das für Arbeitgeber?

Auch für den Arbeitsplatz zuhause müssen Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Festgelegt werden die notwendige Ausstattung und die sichere Verwendung der Arbeitsmittel.

So können Sie Ihre Mitarbeiter schützen, wenn Homeoffice nicht funktioniert

Regelmäßiges Lüften, das Einhalten von Abständen oder Möglichkeiten zum Händewaschen gehören bereits zum Standard. Mit der neuen Verordnung kommen aber weitere Regeln dazu, um Kollegen in Werkstätten, Produktionshallen, Supermärkten oder Laboren zu schützen.

Was neu ist

  • Besprechungen sind auf ein Minimum zu beschränken. Wenn mehrere Kollegen einen Raum zusammen nutzen, muss es für jeden mindestens zehn Quadratmeter Platz geben. Funktioniert das nicht oder gelangt – etwa durch lautes Sprechen – viel Aerosol in die Luft, muss der Arbeitgeber medizinische Masken bzw. FFP2-Masken stellen.
  • In Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern sind möglichst kleine Arbeitsgruppen zu bilden, die sich zum Beispiel durch versetzte Schichten oder Pausenzeiten nicht begegnen.

Checkliste

  • Haben Sie allen Mitarbeitern, die ins Homeoffice wechseln können, das Arbeiten zuhause ermöglicht?

  • Wenn vor Ort gearbeitet werden muss, hat jeder Mitarbeiter mindestens zehn Quadratmeter Raum oder sind die Mitarbeiter durch medizinische Masken oder FFP2-Masken geschützt?

  • Sind Besprechungen auf ein Minimum reduziert?

  • Haben Sie feste Teams gebildet, die durch entsprechende Arbeitsabläufe Kontakte vermeiden?

Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung gilt seit dem 27. Januar und ist befristet bis zum 15. März. Wie es weiter geht, hängt vom Infektionsgeschehen und der Einschätzung der Experten ab. Nur wenn alle mithelfen, kann es gelingen schrittweise zur Normalität zurückzukehren.

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