Urlaubsanspruch
Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub. Einige kommen gerade aus dem Sommerurlaub zurück, andere planen schon wieder, wohin sie im Herbst verreisen werden. Auch die Vorlieben sind unterschiedlich: Typ Kurztrip oder lieber eine längere Auszeit? In Sachen Urlaub gehen die Wünsche der Beschäftigten oft weit auseinander. Was Vorgesetzte genehmigen müssen und wie Sie die Erholung Ihres Teams unterstützen.
Frau Müller möchte am liebsten vier Wochen weg in den Sommerferien, Herr Meier plant alle paar Wochen für ein paar Tage eine Auszeit. Geht das so? Rechtlich ist die Situation ziemlich eindeutig: Das Bundesurlaubsgesetz regelt, dass der Urlaub möglichst zusammenhängend gewährt werden soll.
In den seltensten Fällen wird das so praktiziert und auch das Gesetz schränkt ein: Ausnahmen sind möglich bei dringenden betrieblichen Gründen des Unternehmens bzw. persönlichen Gründen des Mitarbeitenden.
Bundesurlaubsgesetz: zwei Wochen Ferien am Stück
Ganz frei sind Betriebe bei der Entscheidung über Urlaubsanträge jedoch nicht. Wenn der Jahresurlaub nicht am Stück genommen wird, haben Ihre Mitarbeitenden einen Anspruch auf zwei Wochen Ferien am Stück.
Das Bundesurlaubsgesetz sieht mindestens zwölf zusammenhängende Werktage Urlaub vor – das Gesetz geht jedoch von einer Sechs-Tage-Woche aus. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es also mindestens 10 Tage frei hintereinander.
Nicht in den Ferien anrufen, nach dem Urlaub einen sanften Start ermöglichen
Welches Urlaubsmodell besser für den Stressabbau ist – da kommt die Wissenschaft zu unterschiedlichen Ergebnissen. Aber auch Sie als Arbeitgeber können viel dafür tun, dass die Erholung nicht nach wenigen Tagen verpufft.
Unsere Tipps: nicht im Urlaub anrufen oder mailen. Und nach den Ferien in den ersten Tagen wenig Termine, damit Mitarbeitende Zeit haben, um Mails und Liegengebliebenes abzuarbeiten.