Neues Datenaustauschverfahren
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein neues Datenaustauschverfahren zwischen den Krankenkassen und Arbeitgebern - kurz: DSAK (Datensatz Arbeitgeberkonto). Dieses ersetzt den bisher versandten Fragenbogen in Papierform und macht die digitale Übermittlung Ihrer Unternehmens-Stammdaten möglich.
Warum ist das wichtig?
Für alle Ihre Beschäftigten, die bei der mkk versichert sind, führen wir ein Arbeitgeber-Beitragskonto bei unserer Krankenkasse.
Zur Eröffnung oder auch Wiedereröffnung Ihres Beitragskontos können Sie so u.a. die wichtigsten Kontaktdaten Ihres Unternehmens hinterlegen. Damit geben Sie uns Gelegenheit zur Kontaktaufnahme und Abstimmung mit Ihnen.
Wie funktioniert das neue maschinelle Verfahren?
Wird bei der mkk Ihr Beitragskonto eröffnet oder wiedereröffnet, erhalten Sie von uns eine elektronische Anfrage zur Abgabe des neuen Datensatzes (DSAK). Einsehen und zurückmelden können Sie diesen einfach über Ihr Lohnabrechnungsprogramm oder die Anwendung sv.net. Damit entfällt das aufwändige (manuelle) Ausfüllen des Papier-Fragebogens und der anschließende Versand an die mkk.
Übergangsphase bis zum 1. Juli 2023
Aktuell befindet sich die Nutzung des DSAK noch in einer Übergangsphase. Das heißt, Sie müssen den Datensatz nur versenden, sofern Ihr Lohnabrechnungsprogramm dies bereits technisch durchführen kann. Die Abgabe des DSAK wird jedoch zum 1. Juli 2023 für alle Arbeitgeber verpflichtend sein.
Derzeit erhalten Sie von der mkk noch den Fragebogen in Papierform und parallel bereits die elektronische Anfrage. Sofern Sie den DSAK jedoch bereits nutzen können, brauchen Sie uns den Fragebogen nicht mehr per Post zurückzusenden.
Den Versand des Begrüßungsschreibens mit Fragebogen werden wir im Laufe des 3. Quartals 2023 einstellen. Dann erhalten Sie nur noch eine elektronische Anfrage von der mkk.
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