Neuerungen zum Jahreswechsel

Ab Januar 2024 gibt es zahlreiche Änderungen. Erfahren Sie mehr über das elektronische SEPA-Mandat, die elektronische Übermittelung der Elternzeit und der elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ebenso haben wir die neuen Rechenwerte für 2024 zusammengefasst.

Elektronisches SEPA-Mandat

Mit dem Start des neuen Datenaustauschverfahrens für das Arbeitgeberkonto (DSAK) können Sie uns das SEPA-Mandat ganz einfach elektronisch erteilen. Sie brauchen nachträglich keine weiteren Unterlagen bei uns einreichen und sparen sich den Papieraufwand.

Sofern sich Ihre Bankverbindung später einmal ändert, können Sie uns dies ebenfalls über das neue Verfahren im Rahmen einer Änderungsmeldung mitteilen.

Elektronische Übermittlung der Elternzeit

Der neue Datensatz Fehlzeit (DSFZ) macht Ihnen ab dem 01.01.2024 die elektronische Übermittlung der Elternzeitdauer möglich. Elternzeiten, die ab 2024 beginnen, werden mit Abgabegrund 17 gemeldet und mit Abgabegrund 37 beendet.

Dadurch können Ihnen Postwege erspart bleiben und die Dauer der Elternzeit transparent, ohne Nachfragen der Krankenkasse, mitgeteilt werden. Elternzeiten, die vor dem 1. Januar 2024 begonnen haben, sind noch in schriftlicher Form zu beenden. Weiterhin sollen Meldungen lediglich erstellt werden, sofern die entgeltliche Beschäftigung für länger als einen Kalendermonat unterbrochen wird.

Einzige Ausnahme sind Ihre Beschäftigten mit freiwilliger Versicherung. In diesen Fällen ist auch eine Meldung für Unterbrechungen, die weniger als einen Kalendermonat dauern, zu erstellen. Die entsprechenden Meldungen lassen Sie uns bitte bis spätestens mit der nächsten Entgeltabrechnung oder innerhalb von sechs Wochen nach Beginn oder Ende der Elternzeit zukommen (Meldefrist).

Für Privatversicherte und geringfügige Beschäftigte entfällt die Meldepflicht.

Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ab dem 1. Januar 2024 ist die elektronische Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung über ihr Lohnprogramm oder über das SV-Meldeportal bindend. Das spart nicht nur Papier, sondern auch eine Menge Zeit.

Bei der Beantragung können Sie zwischen einer einmaligen Anforderung oder im monatlichen, halbjährlichen oder vierteljährlichen Abo auswählen. Die Ausstellung erfolgt auf Deutsch und wahlweise auf Englisch. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung bequem als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Neue Rechenwerte

Auch in diesem Jahr hat der Gesetzgeber wieder die Rechengrößen in der Sozialversicherung an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst, um den aktuellen finanziellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Neben der allgemeinverbildlichen Anpassung der Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenzen, freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir unseren Zusatzbeitrag stabil halten und unseren Umlagesatz in der U2 auf 0,45 Prozent senken.

Bitte berücksichtigen Sie diese Werte für die Anpassung eines eventuellen Dauer-Beitragsnachweises.

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