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Zur Arbeit radeln

Das Fahrrad ist wegen steigender Benzinpreise und mangelnder Parkplätze für viele eine Alternative für den täglichen Weg zur Arbeit. Richtig eingefädelt, können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern hochwertige Räder günstig zukommen lassen und damit auch noch Steuern sparen. Zudem bietet sich hier eine interessante Option für die nächsten Gehaltsverhandlungen.

Was viele nicht wissen: Das Dienstwagenmodell funktioniert auch beim Fahrrad. Denn bereits seit 2012 können Unternehmen die Dienstwagenregelung auch auf Fahrräder anwenden, die sie ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Und dabei ist nicht nur an Briefträger oder Pizzaboten gedacht – alle Arbeitnehmer können davon profitieren, denn meist wird auch eine private Nutzung vereinbart.

Dienstfahrrad

Grundsätzlich gibt es bei der Überlassung eines Dienstfahrrads an Mitarbeiter verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten:

1. Das Unternehmen kauft das Dienstfahrrad.
2. Das Unternehmen least ein Fahrrad und übernimmt die Raten komplett.
3. Das Unternehmen least das Fahrrad, die Kosten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Finanzielle Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter

Dienstfahrräder können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und mindern daher die Steuerlast der Unternehmen. Das gilt für die Anschaffungskosten, aber auch für Ausgaben wie Wartung, Versicherung oder Reparatur. Weiterer Vorteil: Mitarbeiter und Unternehmen können Sozialabgaben bzw. Steuern sparen. Beteiligen sich die Mitarbeiter zum Beispiel beim Leasing an den Kosten, kommt die Gehaltsumwandlung ins Spiel. Das Bruttogehalt wird dann um den entsprechenden Betrag gekürzt. Ähnlich funktioniert es auch, wenn Betriebe das Fahrrad statt einer Gehaltserhöhung anschaffen.

Leasing: das Rundum-Sorglos-Paket

Besonders beliebt ist das Leasing-Modell. Zum einen bleiben Unternehmer durch die monatlich anfallenden Kosten liquider, zum anderen lassen sich über einen Leasing-Vertrag Themen wie Reparaturen oder Versicherung bequem regeln. Und: Falls ein Mitarbeiter kündigt, können Arbeitgeber die Räder beim Leasing-Anbieter in der Regel problemlos zurückgeben.

Überlassungsvertrag: Rechte und Pflichten regeln

Wer seinen Mitarbeitern ein Dienstfahrrad anbietet, sollte alles vertraglich fixieren, damit es später nicht zum Streit kommt. Bei Leasing-Anbietern gehören diese Überlassungsverträge in der Regel dazu. Wenn Sie Ihren Mitarbeitern die Fahrräder ohne zwischengeschalteten Dienstleister zur Verfügung stellen, sollten Sie selbst einen Vertrag aufsetzen. Geregelt werden Themen wie Fahrradmodell, Laufzeit, die Aufteilung der Kosten für Anschaffung, Versicherung, Wartung und Reparaturen, aber auch Fragen zu Haftung, privater Nutzung und Rückgabe. Musterverträge dazu gibt’s im Internet.

Was Arbeitnehmer wissen sollten: Steuerregeln rund um das Dienstfahrrad

Am lukrativsten ist es für Mitarbeiter, wenn der Betrieb die Kosten für das Dienstfahrrad als Extra zum Gehalt komplett übernimmt. Dann werden keine Steuern und Sozialabgaben fällig. Werden die Kosten geteilt, muss er den geldwerten Vorteil versteuern. Aber: Für den täglichen Arbeitsweg können Radfahrer wie Autofahrer 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen. Oft können Arbeitnehmer Diensträder nach der vereinbarten Nutzungszeit (vergünstigt) vom Leasinganbieter übernehmen. Dabei sollten sie den Vertrag genau prüfen – unter Umständen werden hier noch einmal Steuern fällig.

Ab auf's Rad

Letztlich ist das Dienstfahrradmodell eine überlegenswerte Option für diejenigen, die ihre Wege künftig auf einem hochwertigen Fahrrad bzw. einem teuren E-Bike oder Pedelec zurücklegen möchten. Denn klar ist: Ohne die hier skizzierten Vorteile müsste der angehende Biker sein Traumfahrrad aus versteuertem Arbeitsentgelt finanzieren – gleichgültig ob bar, per Kredit oder in Form des Leasings. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber eine andere Verhandlungsposition gegenüber dem Anbieter hat, je nachdem, wie viele Verträge abgeschlossen werden sollen – und das wird sich in der Regel auch positiv auf den Preis auswirken.

Portrait von BKK VBU Mitarbeiter David Kiel

Schon regelmäßige kurze Radtouren, wie etwa der Weg zur Arbeit, können einen hohen Beitrag zur Verbesserung der Fitness, der Muskulatur und damit des allgemeinen Wohlbefindens leisten.

David Kiel, Präventionsberater der mkk

Radeln schont Umwelt und Geldbeutel

Auf zwei Rädern zur Arbeit? Sehr zu empfehlen, denn das Fahrrad ist eine tolle Alternative zu Auto, Bus oder Bahn. Mal abgesehen von den Kosten für Benzin oder Fahrkarten hebt Radfahren auch die Stimmung. Mediziner der Universität Tübingen haben nachgewiesen, dass schon nach 30 Minuten Radeln jede Menge Glückshormone ausgeschüttet werden – Fitnesstraining inklusive.

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