Datenaustausch: So melden und ändern Sie Ihr Arbeitgeberkonto
Über das DEÜV-Meldeverfahren richten Sie Ihr Arbeitgeberkonto ein. Auch Änderungen können Sie über den Datenaustausch melden. Wie das Verfahren funktioniert, erfahren Sie hier.
So läuft das Verfahren ab
Erhält eine Krankenkasse über das Datenaustauschverfahren Kenntnis von einem neuen oder einem bereits länger beendeten Arbeitgeberkonto, fordert sie die Arbeitgeberdaten an.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn erstmals eine Sozialversicherungsmeldung (Anmeldung) über das DEÜV-Meldeverfahren oder erstmals ein Beitragsnachweis über das DFÜ-Meldeverfahren bei der Krankenkasse eingeht. Die Krankenkasse übermittelt die Anforderung mit dem Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK) und dem Abgabegrund 06 – Anforderung Arbeitgeberdaten.
So beantworten Sie die Anforderung
Sie beantworten die Anforderung spätestens mit der nächsten Entgeltabrechnung. Dafür übermitteln Sie den Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) mit dem Abgabegrund 01 – Rückmeldung zur Anforderung.
Diese Angaben gehören zum Arbeitgeberkonto
Bei der Rückmeldung übermitteln Sie mindestens:
- Grunddaten des Arbeitgebers (Name, Anschrift, Ansprechperson, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
- Wahlerklärung zum Umlageverfahren U1
Zusätzlich können Sie Angaben zu einem Dienstleister, eine abweichende Postanschrift für die Korrespondenz und ein SEPA-Lastschriftmandat für den Beitragseinzug übermitteln.
Änderungen am Arbeitgeberkonto
Ändern sich Angaben zu Ihrem Arbeitgeberkonto, melden Sie dies ebenfalls über das Datenaustauschverfahren. Dafür verwenden Sie den Abgabegrund 02 – Änderungsmeldung.
Ändern können Sie damit insbesondere die bereits genannten Arbeitgeberdaten, Angaben zu einem Dienstleister, die abweichende Postanschrift, das SEPA-Lastschriftmandat sowie die Wahlerklärung zum Umlageverfahren U1.
Bitte verwenden Sie die Änderungsmeldung nur, wenn sich die entsprechenden Angaben tatsächlich geändert haben. Aktuelle Arbeitgeberdaten erleichtern die Kommunikation mit der mkk und unterstützen eine reibungslose Durchführung der Melde- und Beitragsverfahren.
Wenn ein Dienstleister die Abrechnung übernimmt
Übernimmt beispielsweise eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder ein Rechenzentrum Ihre Entgeltabrechnung, tragen Sie bei Rückmeldungen und Änderungsmeldungen im Feld „Betriebsnummer Abrechnungsstelle“ die Betriebsnummer des Dienstleisters ein. Wenn Sie die Abrechnung selbst durchführen, bleibt das Feld leer.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung wünschen, sind wir selbstverständlich gern für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an firmenkunden@meine-krankenkasse.de oder rufen Sie uns unter 030 72612-5100 an.
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