Berufsnachwuchs fördern: Der Girls’Day und Boys‘Day als Einstieg

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, ist es sinnvoll, junge Menschen frühzeitig für Berufe zu begeistern. Der Girls Day und der Boys Day bieten Jugendlichen einen ersten Einblick in Berufsfelder, die noch häufig von Klischees geprägt sind. Mädchen können MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) kennenlernen, während Jungen sich mit den SAGE-Berufen (Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung) vertraut machen.

Teilnahme und Ablauf

Girls- und Boys-Day finden an einem gemeinsamen Tag statt, und die Teilnahme der Unternehmen ist freiwillig. Um Ihre Angebote bekannt zu machen, empfiehlt es sich, den Kontakt zu den Schulen in Ihrer Region zu suchen. Zusätzlich können Sie Ihre Veranstaltung auch online vorstellen. Alle Informationen zum Girls’Day und Boys’Day.

Sozialversicherung – was ist zu beachten?

Beim Girls’Day und Boys’Day handelt es sich in der Regel nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um eine kurzzeitige berufliche Orientierung im Rahmen einer schulischen Veranstaltung. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erhalten kein Entgelt und sind nicht in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingegliedert. Aus diesem Grund entstehen keine sozialversicherungsrechtlichen Pflichten für das Unternehmen.

Das bedeutet konkret:

  • Keine Anmeldung zur Sozialversicherung: Da kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, müssen die Jugendlichen weder bei einer Krankenkasse angemeldet noch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung abgeführt werden.
  • Keine Entgeltabrechnung: Weil kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, entfällt auch jede Form der Lohnabrechnung oder Meldung an die Sozialversicherungsträger.
  • Unfallversicherung über die Schule: Der Girls’Day und Boys’Day gelten in der Regel als schulische Veranstaltung im Rahmen der Berufsorientierung. Deshalb sind die Schülerinnen und Schüler während des gesamten Tages über die gesetzliche Unfallversicherung der Schule abgesichert. Dieser Versicherungsschutz gilt sowohl während des Aufenthalts im Betrieb als auch für den direkten Hin- und Rückweg zwischen Wohnung, Schule und Unternehmen.
  • Keine Haftung über die betriebliche Unfallversicherung: Da die Teilnehmenden nicht als Beschäftigte gelten, greift die Unfallversicherung des Unternehmens normalerweise nicht. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Unfallkasse des Bundeslandes, bei der die Schule versichert ist.

Trotzdem ist es für Unternehmen wichtig, die üblichen Sicherheits- und Arbeitsschutzregeln einzuhalten. Jugendliche sollten vor Beginn kurz über mögliche Gefahren, Sicherheitsvorschriften und das richtige Verhalten im Betrieb informiert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Tag nicht nur interessant, sondern auch sicher verläuft.

Gute Vorbereitung hilft 

Eine gute Vorbereitung ist entscheidend, damit die Teilnehmenden einen realistischen und positiven Eindruck von Ihrem Unternehmen und den Berufen erhalten. Stellen Sie sicher, dass alle benötigten Materialien bereitstehen und klären Sie vorher etwaige Zugangsberechtigungen sowie Sicherheitsvorkehrungen. Zum Abschluss sollte den Jugendlichen eine Teilnahmebestätigung überreicht werden.

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