Aktivrente 2026: Was gilt in der Sozialversicherung?
Viele Rentner arbeiten noch nebenher – aus finanziellen Gründen oder weil es ihnen Freude macht. Ab 2026 gelten dafür neue Regeln. Die Aktivrente wurde im Januar eingeführt.
Was ist die Aktivrente?
Mit der seit Januar 2026 eingeführten Aktivrente will die Bundesregierung die Arbeit über das Rentenalter hinaus attraktiver machen. So sollen Fachkräfte der Boomer-Generation länger im Unternehmen gehalten werden, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Dafür wurde ein Steuerfreibetrag von monatlich 2.000 Euro für Beschäftigte eingeführt, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Der Freibetrag ist monatsbezogen und kann, wenn er nicht ausgeschöpft wird, nicht auf andere Monate übertragen werden. Voraussetzung ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Minijobs profitieren nicht davon.
Wichtig: Der Steuerfreibetrag wirkt sich nicht auf die Sozialversicherungsbeiträge aus. Hier bleibt es bei der Beitragspflicht. Zu berücksichtigen sind jedoch die üblichen Besonderheiten, wie der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung (da kein Anspruch mehr auf Krankengeld besteht). In der Rentenversicherung muss der Arbeitgeberanteil lediglich gezahlt werden, sofern der Beschäftigte nicht auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet hat. In der Arbeitslosenversicherung ist in jedem Fall nur der Arbeitgeberanteil zu zahlen.
Wird das Einkommen auf die Altersrente angerechnet?
Versicherte, die eine Altersrente beziehen, können unbegrenzt nebenher verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das gilt unabhängig davon, ob die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde oder nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesfinanzministerium und bei der Deutschen Rentenversicherung.