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Workation

Füße in den Sand und Laptop auf: Arbeiten fernab der Heimat an einem zauberhaften Ferienort – das nennt sich Workation. Aber ist das wirklich eine gute Idee? Und was gibt’s zu beachten?

Immer mehr Betriebe ermöglichen ihren fernwehgeplagten Mitarbeitenden, Ausspannen und Arbeiten zu kombinieren. Es klingt verlockend, nach Feierabend im Meer abzutauchen oder im Liegestuhl das Bergpanorama zu genießen.

Für viele Beschäftigte könnte das Abenteuer quasi überall und jederzeit starten, ein Laptop und eine stabile Internetverbindung reichen. Vor der Abreise sollten Sie allerdings ein paar Dinge klären: von Versicherungen über Steuern bis zu Arbeitszeiten.

Workation: Zustimmung des Betriebs notwendig

Grundsätzlich gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf Workation. Laut einem Urteil des Arbeitsgerichts München können Unternehmen das mobile Arbeiten im Ausland erlauben, sie müssen es aber nicht. Wenn Sie grundsätzlich grünes Licht geben, sollte die Kollegin oder der Kollege zunächst Aspekte rund um Versicherungen und Steuern klären.

Bei der Sozialversicherung gilt erst einmal: dort, wo gearbeitet wird, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer auch sozialversicherungspflichtig. Allerdings gibt’s von dieser Regel viele Ausnahmen – abhängig unter anderem von der Workation-Dauer und dem Reiseland.

Ihre Beschäftigten sollten sich dazu individuell beraten lassen von der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland. In vielen Fällen können Beschäftigte im deutschen Sozialversicherungssystem bleiben, dann sollten sie als Nachweis im Workation-Land eine sogenannte A1-Bescheinigung dabei haben. Diese Bescheinigung beantragen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bei der Krankenkasse.

Unfallversicherung: Schutz bei gewissen Voraussetzungen

Bei der Unfallversicherung gilt: Auch beim Arbeiten im Ausland springt die Versicherung bei Stürzen und Co ein, solange der Unfall der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Wer auf der Bergtour ausrutscht, bekommt keine Leistungen.

Wichtig zu beachten ist auch, dass der Umfang der Tätigkeit in Deutschland bei mindestens 25 Prozent liegen muss. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft empfiehlt außerdem eine Zusatzvereinbarung zwischen Betrieb und Mitarbeiterin oder Mitarbeiter. Daraus sollte sich ergeben, dass auch Beschäftigte fernab der Heimat in den Betrieb eingegliedert sind und Firmen – wenn auch lockerer – ein Weisungsrecht bei Ort, Zeit und Art der Tätigkeit haben. Auch Themen wie Erreichbarkeit oder Rückkehrmodalitäten sollten die Parteien am besten vorher schriftlich festhalten.

Tapetenwechsel tun gut, aber mehr Disziplin nötig

Aber ist es klug, das Notwendige mit dem Schönen zu vermischen? Vielen Menschen tun Tapetenwechsel gut – gerade im grauen deutschen Winter. Beschäftigte und Betriebe sollten sich jedoch auch der Nachteile bewusst sein. Echte Erholung zaubert Workation nicht, das klappt besser mit einem klassischen Urlaub.

Voraussetzung ist auch ein gewisses Maß an Disziplin: Zum einen muss die Arbeit trotz verführerischem Meeresrauschen zuverlässig erledigt werden, zum anderen muss der Laptop pünktlich ausgeschaltet werden, damit für den Surfkurs am Nachmittag auch Zeit bleibt.

Wichtig ist es, auf ergonomisches Arbeiten zu achten, sonst geht Workation auf den Rücken. Und: Planen Sie zusätzlich Zeit für den sozialen Austausch ein, um fehlende Kuchenrunden oder Teeküchengespräche zu kompensieren.

Fazit: Damit Reisehungrige nicht mit langer To-do-Liste zurückkommen, müssen Sie im Vorfeld gut planen und am Sehnsuchtsort diszipliniert arbeiten können.

Tipps zur Vorbereitung

  • Sozial- und Unfallversicherungsschutz prüfen – abhängig von Reiseland und Reisezeitraum.

  • In einer Zusatzvereinbarung werden Aspekte wie Arbeitszeiten, Arbeitsort, Erreichbarkeit oder Rückkehrmodalitäten geregelt.

  • Besprechen Sie gemeinsam, ob die Person genügend Disziplin mitbringt: Wer am Homeoffice verzweifelt, findet sein Glück vermutlich nicht bei Workation.

  • Alternativen könnten ein längerer, unbezahlter Urlaub oder auch ein Sabbatical sein.

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