Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Immer mehr Menschen melden sich wegen psychischer Probleme krank. Nicht immer ist die Arbeit schuld, wenn die Seele leidet. Arbeitgeber sind jedoch in der Pflicht, psychische Belastungen im Betrieb unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls gegenzusteuern. Wer dabei Beratung benötigt, kann auch finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen.
In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Krankentage wegen psychischer Probleme mehr als verdoppelt. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums stieg die Zahl von 48 Millionen im Jahr 2007 auf 107 Millionen im Jahr 2017. Arbeit kann seelische Probleme auslösen, denn Überlastung, schlechte Arbeitsabläufe oder auch mangelnde Kommunikation lösen Stress aus und können langfristig krank machen.
Psychische Gefährdungsbeurteilung
Unternehmen sind laut Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eine psychische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Konkrete Vorgaben dafür gibt es nicht: "Es geht darum, mit den Beschäftigten ins Gespräch zu kommen. Bei einer guten Unternehmenskultur können das Vorgesetzte selbst übernehmen. Manchmal ist auch ein anonymer Fragebogen ein gutes Instrument oder man lässt sich von Beratern helfen", erklärt Michael Gümbel von der PAG – Perspektive Arbeit & Gesellschaft, einer Anlaufstelle für Beschäftigte und Betriebe in Hamburg.
Gut zu wissen
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Arbeit darf nicht krank machen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet deshalb Betriebe mögliche Gefahren für die Beschäftigten in den Blick zu nehmen. Seit 2013 müssen Arbeitgeber auch psychische Belastungen beurteilen, gegebenenfalls Schutzmaßnahmen entwickeln und umsetzen. Wie und wie oft das geschehen muss, steht hingegen nicht im Gesetz. Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenumsetzung werden kontrolliert – durch die Berufsgenossenschaften, die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz oder auch die Gewerbeaufsichtsämter.
Zentrale Fragen bei einer Gefährdungsbeurteilung können sein:
Wo es hakt
Alarmzeichen: Stress im Team, Langzeiterkrankungen
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