Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Immer mehr Menschen melden sich wegen psychischer Probleme krank. Nicht immer ist die Arbeit schuld, wenn die Seele leidet. Arbeitgeber sind jedoch in der Pflicht, psychische Belastungen im Betrieb unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls gegenzusteuern. Wer dabei Beratung benötigt, kann auch finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen.
In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Krankentage wegen psychischer Probleme mehr als verdoppelt. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums stieg die Zahl von 48 Millionen im Jahr 2007 auf 107 Millionen im Jahr 2017. Arbeit kann seelische Probleme auslösen, denn Überlastung, schlechte Arbeitsabläufe oder auch mangelnde Kommunikation lösen Stress aus und können langfristig krank machen.
Psychische Gefährdungsbeurteilung
Unternehmen sind laut Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eine psychische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Konkrete Vorgaben dafür gibt es nicht: "Es geht darum, mit den Beschäftigten ins Gespräch zu kommen. Bei einer guten Unternehmenskultur können das Vorgesetzte selbst übernehmen. Manchmal ist auch ein anonymer Fragebogen ein gutes Instrument oder man lässt sich von Beratern helfen", erklärt Michael Gümbel von der PAG – Perspektive Arbeit & Gesellschaft, einer Anlaufstelle für Beschäftigte und Betriebe in Hamburg.
Wer auf externe Unterstützung setzt, kann dafür Fördermittel beantragen, kleinere und mittlere Betriebe zum Beispiel über das Programm "unternehmensWert Mensch". Für passende Dienstleister vor Ort fragen Sie am besten bei der Berufsgenossenschaft nach.
Gut zu wissen
-
Arbeit darf nicht krank machen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet deshalb Betriebe mögliche Gefahren für die Beschäftigten in den Blick zu nehmen. Seit 2013 müssen Arbeitgeber auch psychische Belastungen beurteilen, gegebenenfalls Schutzmaßnahmen entwickeln und umsetzen. Wie und wie oft das geschehen muss, steht hingegen nicht im Gesetz. Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenumsetzung werden kontrolliert – durch die Berufsgenossenschaften, die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz oder auch die Gewerbeaufsichtsämter.
Bei einer Gefährdungsbeurteilung geht es darum, Belastungen zu identifizieren und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
Zentrale Fragen bei einer Gefährdungsbeurteilung können sein:
-
Arbeitsorganisation
-
Fallen häufig Überstunden an? Gibt es oft hohen Zeitdruck oder störende Unterbrechungen? Sind die Abläufe gut strukturiert und Zuständigkeiten klar? Können die Aufgaben in der vorhandenen Zeit geschafft werden
-
Aufgaben
-
Werden Aufgaben als sinnvoll erlebt und stehen alle notwendigen Informationen zur Verfügung? Bietet die Arbeit genügend Handlungs- und Gestaltungsspielraum?
-
Zusammenarbeit
-
Gibt es regelmäßig Besprechungen und konstruktive Rückmeldungen zur Arbeitsleistung? Werden Verbesserungsvorschläge der Mitarbeiter gehört? Gibt es Mobbing oder Ausgrenzung?
-
Umgang mit Kunden
-
Müssen Kunden häufig vertröstet werden? Gibt es Kommunikationsprobleme?
-
Führungstätgikeit
-
Müssen häufig Entscheidungen entgegen der persönlichen Überzeugung umgesetzt werden? Stehen alle notwendigen Informationen für Entscheidungen zur Verfügung?
Nach der Bestandsaufnahme mit den Beschäftigten, wird bewertet: Was läuft gut? Wo hakt es? Was können wir kurzfristig umsetzen? Und an welche Themen müssen wir langfristig ran? Eine Gefährdungsbeurteilung ist keine einmalige Sache. Zusammen mit Ihren Beschäftigten sollten Sie immer wieder prüfen, wie psychische Belastungen reduziert werden können.
Wo es hakt
Knackpunkte sind oft schlecht gestaltete Abläufe, mangelnde Zusammenarbeit im Team, Überarbeitung oder der Umgang mit der Kundschaft. Manchmal gären auch Konflikte jahrelang zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Da gibt es den Geschäftsführer der engagiert anpackt, Informationen aber nicht mit der Belegschaft teilt. Regelmäßige Besprechungen und das Klären von Erreichbarkeiten schaffen Abhilfe.
Anderes Beispiel: Wer in einem helfenden oder pflegenden Beruf arbeitet, bekommt häufig sehr viel Leid mit. Schwierig wird es, wenn Mitarbeiter damit allein gelassen werden. "Es geht darum, einen Ort zu schaffen, an dem Beschäftigte ihre eigenen Emotionen abladen können. Schon die Tatsache, dass das Thema im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung auf die Agenda rückt, bringt den Mitarbeitern richtig viel. Das erleben wir sehr oft", berichtet Michael Gümbel.
Alarmzeichen: Stress im Team, Langzeiterkrankungen
Vorgesetzte sollten aufmerksam werden, wenn es im Team rumort. Kommt es zu Konflikten oder fallen gerade Leistungsträger mit Langzeiterkrankungen aus, sollten Sie dies ernst nehmen. Das sind oft Anzeichen für psychischen Stress.
Beratungsbedarf gibt es in ganz verschiedenen Betrieben, aber nicht jede Branche lässt sich helfen. "Mit dem Gast- oder Baugewerbe haben wir zum Beispiel kaum etwas zu tun, auch wenn es da sicher Schwierigkeiten gibt. Eine bessere Beratungskultur gibt es hingegen im Gesundheits- und Sozialbereich", sagt Michael Gümbel. Und: Männlich geprägte Branchen lassen sich nur selten beraten. "Frauen fällt kein Zacken aus der Krone, wenn sie mal nicht weiterwissen. Diese Einsicht wünschen wir uns auch bei Männern."
Immer zuerst informiert
Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie Informationen rund um ein gesundes Miteinander am Arbeitsplatz sowie News aus der Sozialversicherung, dem Steuerrecht und Personalwesen.