Prämien und Belohnungen
Prämien und Belohnungen sind ein wichtiges Mittel, um Arbeitnehmer zu halten oder zusätzlich zu motivieren. Solche Lockmittel können finanzieller Natur sein, müssen es aber nicht. Von welcher Art und welchem Wert die Prämie ist, sollte sehr genau überlegt werden. Zum einen kann es dabei auch um innerbetriebliche Interessen gehen. Zum anderen soll dem Belohnten möglichst viel von der Prämie erhalten bleiben.
Es muss passen
Die Höhe und Art der Prämie oder Belohnung sollte angemessen sein und weder zu hoch noch zu niedrig ausfallen. Entscheidend ist immer die Frage, was mit einer solchen besonderen Zuwendung erreicht werden soll: Handelt es sich um eine kleine, aber ausdrückliche Anerkennung für eine einmal erbrachte außergewöhnliche Leistung? Hierunter fallen beispielsweise Prämien, die im Rahmen eines betrieblichen Ideenwettbewerbs ausgelobt werden. Oder geht es darum, einen Beschäftigten dauerhaft oder für Zeiten einer besonders hohen Beanspruchung zu einer überdurchschnittlichen Leistung zu motivieren? Im ersten Fall handelt es sich um eine Prämie für eine bereits erbrachte Leistung. Im zweiten Fall geht es darum, etwas in Aussicht zu stellen oder aber sogar vorab zu gewähren.
Es muss gerecht sein
Wie die Gehälter müssen auch Prämien und Belohnungen in einem nachvollziehbaren Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen. Und sie müssen in das soziale Gefüge der gesamten betrieblichen Situation passen. Nur so lässt sich böses Blut vermeiden. Sind Höhe und Art der Prämie attraktiv und zugleich angemessen, kann sie auch auf andere Beschäftigte motivierend wirken.
Es muss attraktiv sein
Was nützt die schönste Prämie, wenn sie durch Steuern und Abgaben größtenteils gleich wieder aufgezehrt wird? Die Freude über die gewährte Belohnung wird dann meist nicht lange anhalten. Hier gemeinsam mit dem Beschäftigten nach einer auch für ihn guten Lösung zu suchen, ist immer sinnvoll. Die Übernahme von Fahrtkosten etwa kann so eine gute Lösung sein – allerdings geht es hier nur um vergleichsweise niedrige Beträge. Für echte Prämien gilt: Von der Steuerpflicht ausgenommen sind sie nur dann, wenn der solchermaßen Belohnte durch sein Eingreifen eine Katastrophe verhindert hat und die Gefahrenbekämpfung nicht ohnehin zum unmittelbaren Aufgabenbereich des Beschäftigten gehört. Es gelten also sehr strenge Maßstäbe.
Es muss nicht immer Geld sein
Auch Sachprämien wie als Belohnung gedachte Urlaubsreisen unterliegen der Besteuerung, da sie einen geldwerten Vorteil darstellen. Gleiches gilt für wertvolle Sachgeschenke. Auch der Dienstwagen ist eine zweischneidige Form der Belohnung, weil sie den Belohnten finanziell zusätzlich belasten kann. Wer steuerliche Belastungen des Empfängers vermeiden möchte, sollte über gänzlich andere Formen der Belohnung nachdenken. Zum Beispiel besondere Fortbildungsmaßnahmen, von denen der Mitarbeiter beruflich und auch persönlich profitiert. Je nach Einsatzbereich können das Sprachkurse sein, Kurse in Fotografie oder auch im Bereich Kommunikation und Führung. Eine andere Möglichkeit besteht darin, zusätzliche Freizeit zu gewähren.
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