GKV-Informationsportal und SV-Meldeportal
Arbeitgeber erhalten mit dem GKV-Informationsportal und dem SV-Meldeportal praktische Hilfen für ihre Arbeit.
Informationen für Arbeitgeber
- GKV-Meldeportal
Im GKV-Informationsportal finden Sie alles rund um das Thema Arbeitgeber und Sozialversicherung. Zum Austausch zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und Arbeitgebern erhalten Sie auf der Website GKV- Datenaustausch umfassende Informationen.
- SV-Meldeportal
Mithilfe des SV-Meldeportals können Sie mit allen Sozialversicherungsträgern kommunizieren und alle notwendigen Daten elektronisch übermitteln. Es dient lediglich als Ausfüllhilfe und kann keine Berechnungen durchführen und somit auch keine Lohnabrechnungsprogramm ersetzen.
Das SV-Meldeportal hat am 04.10.2023 die Anwendung sv.net abgelöst. Seit dem 01.03.2024 können sämtliche Daten nur noch über das SV-Meldeportal abgerufen werden. Zur Sicherstellung des geordneten Übergangs von Anwendern des sv.net auf das SV-Meldeportal wurde kurzfristig beschlossen, dass sv.net nicht wie geplant am 29.02.2024 abgeschaltet wurde, sondern zum 30.06.2024. Neuregistrierungen für sv.net sind nicht mehr möglich.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zum SV_Meldeportal
Fragen und Antworten
Wofür wird es verwendet?
Das neue SV-Meldeportal bietet nicht nur die gewohnten Grundfunktionen wie die Übermittlung von Meldungen, Beitragsnachweisen und Erstattungsanträgen nach dem AAG, es können auch Lastschriftmandate elektronisch versendet werden. Seit dem 01. Januar 2024 ist es außerdem möglich, die Dauer von Elternzeiten zu übermitteln.
Was ändert sich?
Es handelt sich um eine webbasierte Anwendung mit einem Online-Datenspeicher, was bedeutet, dass es auf allen Geräten (PC, aber auch mobil über Smartphone oder Tablet) nutzbar ist. Der Datenbestand wird für fünf Jahre gespeichert und kann auch für elektronische Betriebsprüfungen genutzt werden.
Außerdem ist es im Multi-Mandanten-Paket möglich, für mehrere Betriebsnummern Daten auszutauschen oder auch Mandate zum Beispiel an Steuerberater für einen bestimmten Zeitraum übertragen.
Wie funktioniert es?
Die Registrierung ist für Arbeitgeber und Selbstständige nur noch über ein ELSTER Organisationszertifikat möglich. Es können mehrere Zertifikate für einen Arbeitgeber beantragt werden. Eine Neuregistrierung ist unerlässlich, da keine Daten aus sv.net übernommen werden.
Für die Nutzung ist eine Nutzungsgebühr zu entrichten. Diese wird für 3 Jahre (36 Monate) gezahlt und kann ohne Neuregistrierung verlängert werden. Die Nutzungsgebühr beläuft sich für Single-Mandanten auf 36 Euro und für Multi-Mandanten auf 99 Euro. Bei einer Registrierung als Multi-Mandant vor dem 01.04.2024 werden keine Nutzungsgebühren erhoben und erst mit der Verlängerung ab dem 01.01.2025 fällig.
Sollte das SV-Meldeportal lediglich für die A1-Bescheinigung genutzt werden, ist seit Anfang diesen Jahres die Registrierung über eine Bund-ID möglich.
Wie können sich Insolvenzverwalter registrieren?
Bei der Registrierung im SV-Meldeportal mit einer Betriebsnummer eines insolventen Unternehmens kann aufgrund des nicht mehr existenten Betriebssitzes kein Freischaltcode per Post zugestellt werden.
Die ITSG hat hierfür eine Lösung: Insolvenzverwalter beantragen ein Mandat für das insolvente Unternehmen über die Mandatsverwaltung. Seit April 2024 kann bei der Mandatsverwaltung eine abweichende Adresse angegeben werden, an die der Freischaltcode verschickt wird.
Alternativ kann ein Antrag auf eine vereinfachte Einrichtung des Mandats gestellt werden. Dies ist möglich, sofern das insolvente Unternehmen bereits im SV-Meldeportal registriert ist. Je Unternehmen kann nur ein Mandat beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über die E-Mailadresse, welche mit der Betriebsnummer im SV-Meldeportal verknüpft ist an: mandate_grossunternehmen(at)itsg.de. Danach erhält der Insolvenzverwalter eine E-Mail mit einem Link für die Mandatserteilung und die verschlüsselte Datenübermittlung, sodass der Beantragungsprozess gestartet werden kann.
Aktuelle Meldungen (Stand 17.09.2024)
Seit dem 01.07.2024 steht Firmenadministratoren die Funktion „Benutzerzugriff auf Betriebsnummern einschränken“ zur Verfügung. Mit dieser Funktion können Firmenadministratoren für die eigenen Benutzer, die zu ihrer Betriebsnummer registriert sind, den Zugriff auf Betriebsnummern (die eigene oder von Mandatsfirmen) über die Firmenverwaltung einschränken.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Sollten Sie für einen öffentlichen Auftrag einen Nachweis benötigen, der bestätigt, dass Sie Ihre Beiträge fristgerecht bezahlt haben, können Sie diesen rund um die Uhr bei uns anfordern. Da das elektronische Verfahren aktuell noch nicht reibungslos umgesetzt werden kann, erfolgt die Beantragung wie gewohnt per Mail an firmenkunden(at)meine-krankenkasse.de. Die Ausstellung erfolgt auf Deutsch und wahlweise auf Englisch. Nach Prüfung des Antrags, erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Technischer Support
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Kontaktdaten und Anleitungen
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Für Unterstützung bei der Registrierung oder technische Fragen zur Einrichtung des SV-Meldeportals erreichen Sie die ITSG Technik-Hotline unter der 061 04 – 947 36 – 402 oder Sie nutzen das Kontaktformular.
Außerdem besteht ein Fragenkatalog und mehrere Videoanleitungen mit Hilfestellungen sowohl bei der Registrierung als auch während der Anwendung.
Service
Bei fachlichen Fragen erreichen Sie unsere Experten aus dem Fachbereich montags bis donnerstags von 8 – 18 Uhr und freitags von 8 – 14 Uhr unter 0800 1656618 oder per Mail an firmenkunden(at)meine-krankenkasse.de.