Verpflichtende Selbsttests

Lange Zeit hat die Bundesregierung auf Freiwilligkeit gesetzt, nun müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten kostenfrei Corona-Tests zur Verfügung stellen. Ob die Mitarbeiter das Angebot annehmen, ist ihnen überlassen – eine Testpflicht gibt es nicht. Alle Regeln im Überblick.

Die Corona-Infektionen steigen, auf den Intensivstationen wird es wieder eng. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, Unternehmen beim Infektionsschutz stärker in die Pflicht zu nehmen. Betriebe müssen sogenannte Selbsttests anschaffen, deren Anwendung ohne Fachpersonal funktioniert.

  • Alle Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice sind, können sich einmal pro Woche testen.
  • Zwei Tests stehen Kollegen zu, die häufig Kundenkontakt haben, in Gemeinschaftsunterkünften wohnen oder körpernah arbeiten – wie etwa in der Fußpflege oder im Friseurhandwerk.

Eine Test-Pflicht gibt es nicht, die Mitarbeiter entscheiden selbst. Arbeitgeber müssen auch nicht dokumentieren, wer sich wann getestet hat. Die Kosten müssen allerdings die Betriebe allein tragen.

So lange nicht genügend Impfstoff verfügbar ist, gilt Testen als wichtiger Baustein im Kampf gegen die Pandemie. Jede frühzeitig erkannte Infektion hilft Ansteckungen zu vermeiden.

Wichtig zu wissen

Selbsttests liefern immer nur eine Momentaufnahme, deshalb sollen die AHA-Regeln weiter eingehalten werden. Testkits sind im Handel und online erhältlich. Eine Übersicht über die zugelassenen Tests gibt es auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

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