Jetzt mal ehrlich

Mehr Zeit für die Familie, weniger Stress: Gründe weniger zu arbeiten, gibt es viele. Oft stellen die Teilzeitwünsche der Mitarbeiter Betriebe aber vor Probleme. Die Leipziger Arbeitsrechtsanwältin Manuela M. Gerhard erklärt: "Einfach Nein sagen, geht nicht."

Wenn ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit reduzieren will, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Bei den meisten Betrieben ist das aber der Fall:

  • Der Beschäftigte muss seit mindestens sechs Monaten im Betrieb sein.
  • In der Firma müssen mindestens 15 Mitarbeiter angestellt sein – hier zählt auch jeder Minijobber mit.
  • Drei Monate vor der gewünschten Teilzeit muss der Arbeitnehmer den Antrag stellen und erklären, wie er sich seine Arbeitszeit künftig vorstellt.
  • Zudem sind häufig auch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen weitere Regelungen zum Thema Teilzeit enthalten.

Was tun, wenn sich der Teilzeitwunsch schwierig umsetzen lässt? Anwältin Manuela M. Gerhard erläutert: "Einfach Nein sagen, geht nicht. Der Arbeitgeber darf den Teilzeitwunsch nur aus betrieblichen Gründen ablehnen." Kommt es zum Streit, muss er vor Gericht die Gründe erläutern. In der Regel müssen Arbeitgeber dann genau erklären, wie die betrieblichen Abläufe hinsichtlich der Arbeitszeit organisiert sind:

"Ich kenne kaum einen Arbeitgeber, der ein solches Organisationskonzept hat", berichtet Manuela M. Gerhard. Im zweiten Schritt muss der Betrieb erklären, warum sich das Modell nicht anpassen lässt, um dem Wunsch des Mitarbeiters zu erfüllen. "Die Hürden, einen Teilzeit-Wunsch abzulehnen, sind für Arbeitgeber sehr hoch."

Die Arbeitsrechtlerin sagt: "Je kleiner das Unternehmen ist, desto größer sind in der Regel die Probleme mit der Teilzeit – auch organisatorisch. Wenn jemand von 40 Stunden auf 36 reduzieren will, wo soll der Betrieb jemanden finden, der vier Stunden pro Woche kommt?" Ob Teilzeit funktioniert, hängt oft vom konkreten Arbeitsplatz ab. Für einen Personalsachbearbeiter lässt sich meist leichter ein Modell entwickeln als für einen Mitarbeiter in der Produktion mit getaktetem Schichtbetrieb. Aber auch das ist nicht unmöglich.

Job-Sharing oder ein Verzicht auf starre Anfangszeiten, wo das möglich ist, können Möglichkeiten eröffnen. "Die Erfahrung zeigt: In der Regel finden die Parteien einen Kompromiss. Ein Prozess wird meist vermieden, denn der belastet immer das Arbeitsverhältnis."

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