24.05.2018 Für Ihre Arbeit
Schnelle Rückkehr zur Parität
Schon zum 1. Januar 2019 will das Gesundheitsministerium zur vollständigen Parität bei den Krankenkassenbeiträgen zurückkehren. Lesen Sie, warum Arbeitgeber das Thema jetzt angehen sollten und wie der Zeitplan aussieht
Das Bundesgesundheitsministerium hat sehr schnell nach den Koalitionsverhandlungen einen Entwurf für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Rückkehr zur Parität vorgelegt. Ein Grund für die Eile: Der Spitzenverband der Krankenkassen hatte darauf hingewiesen, dass Arbeitgeber Zeit brauchen, um ihre Systeme entsprechend umzustellen. Die gewünschten sechs Monate zur Umstellung werden Arbeitgeber aber trotzdem nicht haben. Zwar soll das Gesetz noch vor der Sommerpause ins Parlament, die nötige öffentliche Anhörung und die Abstimmung im Bundestag werden aber Stand heute erst nach der Sommerpause stattfinden. In Kraft treten soll es trotzdem zum 1. Januar 2019. Voraussichtlich werden Arbeitgeber demnächst hälftig am individuellen Zusatzbeitrag beteiligt werden. So steht es zumindest im aktuellen Entwurf des Gesetzes und aus diversen Kreisen der Koalitionsfraktionen ist zu hören, dass es dabei auch bleiben solle. Diese Regelung würde die Versicherten etwas stärker entlasten. Die Arbeitgeber (BDA) wollten eine für alle Arbeitgeber gleiche Festschreibung auf einen durchschnittlichen Beitragssatz, in einer Anhörung war sogar die Rede vom jeweils günstigsten Zusatzbeitrag. Das hätte für Unternehmen auch den Vorteil gehabt, dass alle Angestellten mit dem prozentual gleichen Arbeitgeberanteil zu Buche schlagen. Jetzt müssen Chefs und Personalabteilungen sich darauf vorbereiten, für jeden Arbeitnehmer den jeweils hälftigen kassenindividuellen Zusatzbeitrag abzuführen.
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