14.03.2019 Für Ihre Arbeit

Home-Office

Weniger Zeit im Stau, mehr Zeit für die Familie: Vom Arbeiten in den eigenen vier Wänden träumt so mancher Arbeitnehmer. Die Regeln rund um Arbeitsschutz, Arbeitszeit und Datenschutz gelten aber auch außerhalb des Firmenbüros. Vorgesetzte sollten auch klären, wie Mitarbeiter ohne Teeküchen-Gespräche und Team-Meetings am Ball bleiben.

"Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keinen Anspruch auf Homeoffice. Es ist Verhandlungssache, ob der Arbeitgeber das erlaubt", erklärt Ina-Kristin Hubert, Arbeitsrechtsexpertin von der Kanzlei Rödl & Partner in Hamburg. Die Bundesregierung arbeitet im Moment an einem Gesetz für mobile Arbeit. Wann der Entwurf kommt, und was er vorsieht, darüber lässt sich im Moment nur spekulieren. Bei der gegenwärtigen Rechtslage müssen Arbeitgeber vor allem die Themen Arbeitsschutz, Arbeitszeit und Datenschutz im Blick haben.

Im Homeoffice gelten die gleichen Regeln wie im Büro

Arbeitsplatz

Mitarbeiter, die zuhause arbeiten, brauchen ein abgetrenntes Arbeitszimmer. Ein Schreibtisch im Wohn- oder Schlafzimmer reicht nicht aus.

Arbeitsschutzvorschriften

Das Büro muss den Arbeitsschutzvorschriften der Arbeitsstättenverordnung entsprechen: Der Raum muss ausreichend groß und beheizbar sein und er muss ein Fenster haben. Notwendig sind außerdem eine ergonomische Gestaltung sowie ausreichend Arbeits- und Ablagefläche.

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Büro einzurichten. Er trägt die Kosten für Möbel, technische Ausstattung, Büromaterial plus anteilig Telefon- und Internetkosten sowie Heizung und Strom. Die Miete muss der Arbeitgeber nicht übernehmen. Ausnahme: Der Mitarbeiter mietet eigens ein Büro an.

Datenschutz

Wenn Ihre Mitarbeiter mit sensiblen Informationen zu tun haben, muss das Büro abschließbar sein, Familienangehörige und Besucher haben keinen Zutritt. Außerdem ist eine sichere Internetverbindung nötig.

Versicherung

Beschäftigte sind weiterhin unfallversichert – wenn der Unfall zur betrieblichen Tätigkeit gehört. Stürzt der Mitarbeiter beim Staubsaugen während einer Pause, ist er nicht über die Berufsgenossenschaft versichert.

Gleichbehandlung für alle

Und wenn sich Mitarbeiter nur ausnahmsweise Homeoffice wünschen, etwa wenn ein Handwerker oder Ableser kommt? "Ab und an mal von zuhause aus zu arbeiten – ohne sich an die Regeln zu halten – ist keine gute Lösung", rät Arbeitsrechtsexpertin Hubert. Suchen Sie stattdessen mit Ihren Mitarbeitern nach anderen Lösungen. Vielleicht kann ein Nachbar den Handwerker hereinlassen oder es sind noch Überstunden offen. Noch ein Tipp: Ob Homeoffice erlaubt ist oder nicht, sollten Vorgesetzte immer grundsätzlich für das gesamte Unternehmen klären, sonst entsteht leicht Unfrieden. Außerdem gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz: Erlauben Sie einem Mitarbeiter Homeoffice, haben im Zweifel alle Kollegen mit vergleichbarem Aufgabengebiet ein Recht darauf. "Es sei denn, es gibt gute Gründe, das Homeoffice nur einer bestimmten Kollegin einzurichten. Das halte ich in der Praxis aber für schwierig – ein besonders langer Arbeitsweg zum Beispiel zählt nicht. Denn niemand darf dafür bestraft werden, dass er näher am Unternehmen wohnt."
Abbildung von Arbeitsrechtsexpertin Ina-Kristin Hubert

Ich empfehle immer, eine Homeoffice-Regelung zu befristen beziehungsweise mit einer Widerrufs-Möglichkeit auszustatten.

Ina-Kristin Hubert, Arbeitsrechtsexpertin

Regelung im Arbeitsvertrag

Ina-Kristin Hubert rät zu einem gesonderten Homeoffice-Vertrag zusätzlich zum Arbeitsvertrag. Darin sollten Sie klären, an wie vielen Tagen im Homeoffice gearbeitet wird und wann der Mitarbeiter erreichbar ist. "Ich empfehle immer, eine Homeoffice-Regelung zu befristen beziehungsweise mit einer Widerrufs-Möglichkeit auszustatten." Denn nicht jedes Gemüt eignet sich für die Arbeit in den eigenen vier Wänden. Selbstdisziplin und Motivation sind gefragt, um Ablenkungen wie der vollen Waschmaschine zu widerstehen und konzentriert zu arbeiten.

Attraktiver Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber ist die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen immer mit Investitionen verbunden. Lohnen können sich diese für Firmen, die schwer Fachkräfte finden. Denn wenn nicht jeden Tag Anwesenheit verlangt wird, ist eine Stelle auch für Bewerberinnen und Bewerber interessant, die weiter entfernt vom Unternehmen wohnen. Damit sich Mitarbeiter auch im heimischen Büro eingebunden fühlen, ist Kommunikation das A und O.

Zusammenarbeit im Home-Office

  • Kommunizieren Sie viel mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Home-Office. Wer nicht im Büro ist, muss wissen, was los ist.

  • Pflegen Sie auch den persönlichen Kontakt. Bedanken Sie sich nach einem abgeschlossenen Projekt auch bei den Homeoffice-Kollegen, gratulieren Sie zum Geburtstag.

  • Bleiben Sie auf dem Laufenden: Vereinbaren Sie regelmäßige Besprechungstermine, Updates und Ergebnisberichte.

  • Besprechen Sie mit Ihrem Team, über welche Plattformen Dokumente geteilt werden und wofür Mails oder Messenger-Dienste genutzt werden.

  • Bleiben Sie flexibel: Passen Sie die Arbeitsweise an, wenn es nicht funktioniert wie gewünscht.

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