Dienstplan an Feiertagen
Vielen Leuten ist Weihnachten heilig, sie wollen mit ihren Lieben unter dem Weihnachtsbaum sitzen und nicht an die Arbeit denken. Ob Paketboten, Polizistinnen, Busfahrer, Verkäuferinnen oder Pflegekräfte – sie alle müssen an Weihnachten ran. Wenn das Team um den Weihnachtsurlaub streitet, soll der Arbeitgeber nach sozialen Gründen entscheiden, so sieht es das Gesetz vor.
Also ziehen kinderlose Mitarbeiter automatisch den Kürzeren? "Nein, denn auch die kinderlose Krankenschwester hat ein Privatleben. Ihr Wunsch, den Heiligen Abend mit den Eltern oder Freunden zu verbringen, zählt genauso", erklärt Rechtsanwalt Marten Reichenau von der Mayr Kanzlei für Arbeitsrecht aus Berlin. Es gibt keine Reihenfolge, wie soziale Gründe zu gewichten sind. Arbeitgeber, die Jahr für Jahr Beschäftigten mit Kindern freigeben, kommen deshalb schnell in Konflikt mit dem Antidiskriminierungsgesetz.
Wie lässt sich das Problem lösen? Rechtsanwalt Marten Reichenau rät zu Anreizen: "Der Arbeitgeber kann zum Beispiel einen Tag Sonderurlaub oder einen Zuschlag anbieten. Oft finden sich dann doch mehr Kollegen als man denkt, die den Dienst freiwillig übernehmen wollen." Scheitert der Versuch, bietet sich ein Zufallsverfahren an. Chefs können zum Beispiel das Los entscheiden lassen, wer an Heiligabend Fahrgäste von A nach B bringt oder wer parat steht, für den Fall, dass ein Weihnachtsbaum brennt. Wichtig ist: im nächsten Jahr wird abgewechselt. Denn Weihnachten ist für alle.