Covid-Prävention

Die Coronazahlen sind wieder hoch, die Medizin rät zu Vorsicht. Viele Betriebe bitten ihre Beschäftigten deshalb regelmäßig an die Testkassette – und das ist erlaubt, urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht. Zu den Details.

Coronaerkrankungen ohne Symptome gehören zu den großen Tücken des Infektionsgeschehens. Deshalb sind in vielen Betrieben regelmäßige Tests Standard, gerade wenn bewährte Instrumente wie Abstandhalten bzw. Masketragen nicht funktionieren.

Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass Betriebe ihren Beschäftigten Coronatests vorschreiben dürfen. Die Testpflicht müsse jedoch verhältnismäßig sein und die Interessen beider Parteien abwägen.

Betriebe haben Fürsorgepflicht

Geklagt hatte eine Orchestermusikerin der Bayerischen Staatsoper. Die Flötistin hatte Tests verweigert und wurde daraufhin ohne Gehalt freigestellt. Ihre Klage blieb ohne Erfolg; das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit der Fürsorgepflicht. Arbeitgebende sind verpflichtet das Leben und die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen.

Die Staatsoper hatte zuvor Umbauten am Bühnenraum und Anpassungen bei den Stücken veranlasst, diese Maßnahmen aber als nicht ausreichend erachtet und deshalb die Testpflicht eingeführt. Die Richter erklärten: "Der mit der Durchführung der Tests verbundene minimale Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist verhältnismäßig." Gerade mit Blick auf die derzeit hohen Infektionszahlen ist das Urteil ein wichtiges Signal für die Sicherheit von Betrieben.

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