Corona-Arbeitsschutzverordnung
Seit 1. Oktober gilt die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Betriebe sollen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung Hygienekonzepte erarbeiten und Schutzmaßnahmen umsetzen. Eine Rückkehr zur Homeoffice-Angebotspflicht gibt es in diesem Jahr nicht. Die Regeln im Überblick.
Es ist Herbst, viele husten und schniefen. Expertinnen und Experten sehen Deutschland in Sachen Corona jedoch besser vorbereitet als vergangenes Jahr. Auch die neuen Regeln für Betriebe sind weniger streng. Demnach müssen Arbeitgeber Hygienekonzepte an die konkrete Situation anpassen und individuelle Schutzmaßnahmen festlegen. Allgemeine Pflichten Masken zu tragen, Testangebote zu machen oder Homeoffice anzubieten, gibt es nicht mehr.
Betriebe sollen Schutzmaßnahmen individuell prüfen:
- Ist der Mindestabstand von anderthalb Metern zwischen zwei Personen eingehalten?
- Achten die Beschäftigten auf die Etikette beim Husten und Niesen und waschen sie regelmäßig und gründlich die Hände?
- Werden die Räume regelmäßig gelüftet?
- Sind betriebsbedingte Kontakte reduziert?
- Außerdem sollen Arbeitgeber überlegen, ob Beschäftigte mit Schreibtischjobs auch zuhause arbeiten können und ob sie Beschäftigten im Betrieb Coronatests anbieten.
Die neue Verordnung gilt vom 1. Oktober bis zum 7. April des kommenden Jahres. Wie in den vergangenen Herbst- und Winterwellen gilt auch nun: Abstand halten und Hygiene beachten. RKI-Chef Lothar Wieler wies in der Bundespressekonferenz noch einmal auf die Bedeutung des Lüftens hin: "Wichtig ist, dass die Luft ausgetauscht wird – mit Stoßlüften. Dabei geht viel weniger Wärme verloren als bei dauerhaft gekipptem Fenster. Aber bitte verzichten Sie nicht auf das Lüften."