Bildungsurlaub
Die Auftragsbücher sind voll und Ihr Mitarbeiter beantragt Bildungsurlaub? Ob Unternehmer die freie Zeit zum Lernen genehmigen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel vom Bundesland oder der Anzahl der Mitarbeiter. Alle Infos zum gesetzlichen Anspruch und Ausnahmen im Überblick.
Sprachreise, Yoga-Retreat oder Fotokurs: Manch Arbeitgeber ist nicht begeistert, wenn Beschäftigte Bildungsurlaub nehmen wollen. Denn der Betrieb soll laufen. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Bayern oder Sachsen hat, dürfen Vorgesetzte den Bildungsurlaub streichen, denn dort gibt es kein Recht auf ein paar Tage Auszeit zum Lernen.
Die anderen Bundesländer sehen einen gesetzlichen Anspruch vor, Sie dürfen den Bildungsurlaub deshalb nur in Ausnahmefällen ablehnen. Das kann bei dringenden betrieblichen Gründen der Fall sein, wenn zum Beispiel schon ein gewisser Teil der Belegschaft im Kalenderjahr auf Bildungsurlaub ist oder wenn in dieser Zeit andere Kollegen in die Ferien fahren wollen. Ausnahmen gibt es in verschiedenen Bundesländern auch für Azubis oder Kleinbetriebe.
Eine gute Übersicht zu den Regelungen zwischen Flensburg und Garmisch-Partenkirchen liefert die Broschüre des DGB Bildungswerks.
Auch wenn ein Sonderurlaub die Personalplanung durcheinanderbringt, sollten Vorgesetzte die positiven Aspekte sehen. In einer Welt, die sich gefühlt immer schneller dreht, schafft Bildungsurlaub eine Auszeit zum Kraft-Tanken. Vielleicht können Sie Ihre Mitarbeiter überzeugen, sich während einer Saure-Gurken-Zeit fortzubilden? Die gibt’s schließlich in vielen Branchen und dann lässt sich der Personalausfall leichter abfedern.
Wird ein Rhetorik- oder Software-Seminar gebucht, kann das Unternehmen direkt von der Weiterbildung profitieren. Klar, ein Gleitschirmkurs wird die Arbeitsleistung nicht zwangsläufig verbessern. Aber auch solche Kurse können sich für Arbeitgeber lohnen, wenn sie der Gesundheit und der Motivation guttun. Weiterbildungen bringen für viele Beschäftigte eine höhere Arbeitszufriedenheit mit sich, allein das ist doch ein guter Grund für eine kleine Pause zum Weiterbilden.