Auskunftspflicht
Sommerzeit ist Reisezeit. Und wer sehnt sich nicht gerade jetzt nach Faulenzen, Wandern oder Museumsbesuch fernab der Heimat? Wohin die Reise geht, ist aber ein heißes Thema, denn das Corona-Infektionsrisiko ist je nach Reiseziel sehr unterschiedlich. Darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter fragen, wohin es in den Urlaub geht?
Weltweit gibt es viele Gebiete, in denen das Infektionsrisiko höher ist als zwischen Nordsee und Voralpenland. Das Robert-Koch-Institut aktualisiert regelmäßig seine Liste mit den Gefahrengebieten.
In diesem Sommer werden noch viele Menschen ohne Impfschutz in die Ferien starten – auch wenn die Impfkampagne jetzt richtig Fahrt aufgenommen hat. Es ist also verständlich, wenn Sie sich jetzt fragen, ob Ihre Mitarbeiter vielleicht eine Corona-Infektion mit aus dem Urlaub nach Hause bringen. Schließlich sind Arbeitgeber verpflichtet, ihr Personal zu schützen.
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, stellt dazu klar: "Meiner Ansicht nach hat der Arbeitgeber das Recht, seine Mitarbeiter zu fragen, ob sie irgendwo Urlaub gemacht haben, wo das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus höher ist als hierzulande beziehungsweise im jeweiligen Bundesland." Es ist also in Ordnung, wenn Sie fragen, ob Ihr Mitarbeiter in ein vom Robert-Koch-Institut anerkanntes Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet reist.
Der Arbeitnehmer muss wahrheitsgemäß antworten. Behauptet der Mitarbeiter, dass er an der Nordsee war, obwohl er in Wirklichkeit in ein Virusvariantengebiet geflogen ist, verstößt er gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Arbeitsrechtler Bredereck: "Der Arbeitgeber darf ihn deshalb abmahnen und ihm deshalb im Extremfall unter Umständen sogar kündigen."
Und was ist zu tun, wenn tatsächlich jemand in einer laut RKI als Risikogebiet eingestuften Region war? Über die aktuellen Bestimmungen zu Testpflicht und Quarantäne informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Vorgesetzte können für den Urlaubsrückkehrer zum Beispiel Homeoffice anordnen oder ein Einzelbüro organisieren. So gehen Arbeitgeber auf Nummer sicher und werden ihrer Fürsorgepflicht gerecht.