Neues Fachkräfte-einwanderungsgesetz
In Deutschland fehlen IT-Spezialisten, Pfleger, Ärzte, aber auch Mitarbeiter für Hotels oder Restaurants und Handwerker. In fast allen Branchen sind Fachkräfte rar. Helfen soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das seit Anfang März gilt. Ob das Gesetz auch für Ihren Betrieb taugt? Hier finden Sie die neuen Regeln im Überblick.
Vielleicht kommt Ihr neuer Mitarbeiter bald aus Ghana, aus Mexiko oder aus Indonesien. Möglich macht es das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Seit Anfang März dürfen Fachkräfte aller Branchen aus allen Teilen der Welt nach Deutschland kommen. Voraussetzung sind ein Hochschulabschluss oder eine qualifizierte Berufsausbildung, eine konkrete Jobzusage und häufig auch Sprachkenntnisse.
Klingt erst einmal gut. Aber wie finden Unternehmer Fachkräfte am anderen Ende der Welt? Beim Recruiting im Ausland unterstützen Sie private Dienstleister, aber auch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit:
erklärt Iris Löhner, Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit. Im Fokus der Vermittler sind die EU-Länder, aber auch Mexiko, Brasilien und Südostasien.
Unternehmer, die diesen Service in Anspruch nehmen wollen, melden sich am besten beim Arbeitgeber-Service ihrer Arbeitsagentur vor Ort. Die Mitarbeiter der Agenturen schalten die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) ein. Der Service der ZAV ist übrigens kostenfrei. Wenn Sie die händeringend gesuchte Altenpflegerin oder den Ingenieur zum Kennenlernen oder Probearbeiten nach Deutschland einladen wollen, müssen Sie die Kosten dafür jedoch selbst tragen.
Eintrittskarte in den deutschen Arbeitsmarkt: Anerkennung des Berufsabschlusses
Ist die Entscheidung gefallen, müssen sich viele, aber nicht alle Bewerber um eine Anerkennung ihrer Abschlüsse kümmern: „Die Behörden prüfen, ob die mitgebrachten formalen Qualifikationen mit den inländischen Ausbildungsordnungen übereinstimmen“ erklärt Iris Löhner. Je nach Beruf und Region ist dafür eine andere Stelle zuständig. Das können die Industrie- und Handelskammern sein, die Handwerkskammern oder bei medizinischen Berufen auch die Gesundheitsbehörden.
Ob eine Anerkennung des Berufsabschlusses notwendig ist und wer die Anerkennung im Einzelfall übernimmt, können Bewerber online herausfinden. Auf der Internetseite Anerkennung in Deutschland geben sie ihre Qualifikation und den Sitz des künftigen Arbeitgebers ein. Der Anerkennungsfinder zeigt den jeweiligen Ansprechpartner. Auf der Webseite finden Bewerber, aber auch Arbeitgeber außerdem zahlreiche Beratungsstellen.
Muss der Mitarbeiter Deutschkenntnisse haben?
Und wie steht es um die Sprache? Ob Deutschkenntnisse im Vorfeld notwendig sind, hängt vom Beruf und den Anforderungen am Arbeitsplatz ab. Für den IT-Bereich reichen oft gute Englischkenntnisse aus. Mitarbeiter mit Kunden- oder Patientenkontakt müssen sich jedoch verständigen können. Deshalb sind die Sprachkenntnisse auch Thema im Anerkennungsverfahren. Für Ärzte oder Altenpfleger zum Beispiel sind Sprachkenntnisse Voraussetzung, um die Berufszulassung zu bekommen. Eine gute Adresse für Deutschkurse sind die Goethe-Institute, die weltweit unterrichten und Onlinekurse bieten.
Fachkräftemangel ist die Mammutaufgabe für die Wirtschaft
Ob kleiner Handwerksbetrieb oder großer Konzern: Das Finden qualifizierter Mitarbeiter wird für alle Unternehmen ein immer größeres Thema. In den kommenden Jahren gehen die Babyboomer in Rente, die Wirtschaft verliert wertvolle Mitarbeiter. Und schon jetzt gibt es Branchen, in denen ohne Fachkräfte aus dem Ausland nichts mehr geht. Einwanderung kann ein Weg sein, die Situation zu entspannen. Unternehmer, die diesen Weg gehen wollen, sollten aber langfristig planen, rät Iris Löhner:
Ansprechpartner
-
Integration und Bewerberprofile
-
Tipps finden Sie unter www.make-it-in-germany.com
-
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
-
Infos bekommen Sie auf dem Informationskanal der Bundesregierung www.anerkennung-in-deutschland.de