Ihr Internet Browser wird nicht unterstützt
Um alle Funktionen dieser Webseite korrekt nutzen zu können, verwenden sie bitte einen anderen Internet Browser.

Zahnärztliche Behandlung

Versicherte haben zeitlich unbegrenzten Anspruch auf zahnärztliche Behandlung, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Die Kostenübernahme erfolgt für alle anerkannten vertraglich vereinbarten Behandlungs- und Heilmethoden durch die Krankenversichertenkarte. Wählen Versicherte bei Zahnfüllungen aufwändigere Versorgung, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen (§ 28 SGB V).

Leistungen nach Themen

blaue Geschenkbox mit Schleife

Damit Sie sich in unseren Leistungsseiten der BKK VBU schnell zurechtfinden, haben wir verschiedene Leistungen in einem Themenfeld zusammengefasst. Folgen Sie einfach den Übersichtsseiten und finden Sie alles Wissenswerte in den zugehörigen Leistungen.

Tabletbildschirm mit Ratgeberübersichtsseite der BKK VBU

Ratgeber Gesundheit

Was Gesundheit bedeutet und wie Sie sie stärken können, beschreiben wir ausführlich auf unseren Ratgeberseiten und haben vielen Tipps zur praktischen Umsetzung im Alltag.

nach oben