Ärztliche Behandlung
Gesetzlich Versicherte haben nach § 76 SGB V für die vertragsärztliche Behandlung freie Arzt- und Facharztwahl unter allen zugelassenen Ärzten. Die Kostenübernahme erfolgt zeitlich unbegrenzt für alle anerkannten vertraglich vereinbarten Behandlungs- und Heilmethoden.
Darüber hinaus ist eine Teilnahme an besonderen Versorgungsformen möglich (z.B. hausarztzentrierte Versorgung oder Disease Management Programme bei chronischen Erkrankungen).