Sozialversicherungspflicht oder -freiheit?
Welchen Sozialversicherungsstatus hat das neue Teammitglied oder die neue Geschäftsführung? Sind sie sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei? Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Entscheidung für jeden Beschäftigten zu treffen. Es ist in der Praxis oft schwierig, Arbeitnehmer, die entweder Ehegatte, eingetragener Lebenspartner oder Abkömmling, also Nachkomme des Arbeitnehmers sind, versicherungsrechtlich zu beurteilen.
Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung
Im Rahmen des DEÜV Meldeverfahrens können Sie als Arbeitgeber ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen.
- Schritt 1: Sie übermitteln der mkk mit der Anmeldung zur Sozialversicherung das Statuskennzeichen*
- Schritt 2: Die mkk leitet dieses elektronisch an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung weiter.
- Schritt 3: Die Clearingstelle sendet Ihnen einen Fragebogen zu.
- Schritt 4: Diesen füllen Sie aus und senden ihn gemeinsam mit den angeforderten Unterlagen zurück.
- Schritt 5: Abschließend erhalten Sie einen Bescheid von der Clearingstelle, den Sie für spätere Betriebsprüfungen zu Ihren Unterlagen nehmen.
* Mögliche Statuskennzeichen:
- Statuskennzeichen 1: Der Arbeitnehmer ist Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling (Kinder, Adoptivkinder, Enkel oder Urenkel, nicht aber Stief- und Pflegekinder) des Arbeitgebers
- Statuskennzeichen 2: Der Beschäftigte ist geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH
Warum wir die Teilnahme an der DEÜV empfehlen
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Sie haben von Anfang an Gewissheit darüber, ob und wie die/der Beschäftigte im Hinblick auf die Sozialversicherung zu melden ist.
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Sie vermeiden die eventuelle Beanstandung durch eine Betriebsprüfung, die eine rückwirkende Meldekorrektur und ggf. die Nachzahlung von Beiträgen und Säumniszuschlägen einfordern kann.
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Ihr Arbeitnehmer/ Geschäftsführer weiß sofort, ob nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses Leistungen nach SGB III in Anspruch genommen werden können oder nicht.
Weitere Informationen für Arbeitgeber zur Sozialversicherung
Einen guten, umfassenden Überblick über Informations-und Meldepflichten nach dem Sozialrecht finden Arbeitgeber im Informationsportal des GKV-Spitzenverbandes. Die Website ist einfach verständlich und Hilfestellung bei allen Sozialversicherungsthemen.