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Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für seine Beschäftigten ab. Bezugsberechtigt für die Leistungen sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber erbracht und/oder vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung geleistet (§ 1 Abs. 2 BetrAVG).

Betriebliche Altersversorgung

Leistungen nach Themen

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Damit Sie sich in unseren Leistungsseiten der BKK VBU schnell zurechtfinden, haben wir verschiedene Leistungen in einem Themenfeld zusammengefasst. Folgen Sie einfach den Übersichtsseiten und finden Sie alles Wissenswerte in den zugehörigen Leistungen.

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Ratgeber Gesundheit

Was Gesundheit bedeutet und wie Sie sie stärken können, beschreiben wir ausführlich auf unseren Ratgeberseiten und haben vielen Tipps zur praktischen Umsetzung im Alltag.

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