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28.12.2022 Sozialversicherung

SV-Rechengrößen ab 2023

Auch in diesem Jahr hat der Gesetzgeber wieder die Rechengrößen in der Sozialversicherung an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst und den aktuellen finanziellen Gegebenheiten Rechnung getragen.

Neben der Erhöhung der Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenzen, ändert sich unser kassenindividueller Zusatzbeitrag auf 1,8% sowie der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung auf 2,6%. In der Insolvenzgeldumlage (InsoU) sinkt der Umlagesatz um 0,03 auf 0,06%.

Aufgrund des anhaltend hohen Niveaus an Krankmeldungen und dem daraus folgenden hohen Volumen an Erstattungen zur Umlageversicherung U1 (Umlageversicherung nach dem AAG), müssen wir darüber hinaus unseren Umlagesatz zur U1 auf 3,46% anpassen.

Bitte berücksichtigen Sie diese Werte für die Anpassung eines evtuellen Dauer-Beitragsnachweises.

Diese und alle weiteren Werte finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage

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