SEPA-Lastschriftmandat
Elektronische Erteilung jetzt möglich
Mit dem neuen Datenaustauschverfahren für das Arbeitgeberkonto (DSAK) können Sie uns nun das SEPA-Mandat auch einfach elektronisch erteilen. Sie brauchen nachträglich keine weiteren Unterlagen bei uns einreichen und sparen sich den Papieraufwand.
Sofern sich Ihre Bankverbindung später einmal ändert, können Sie uns dies ebenfalls über das neue Verfahren im Rahmen einer Änderungsmeldung mitteilen.
Das bedeutet weniger Aufwand, denn bisher konnten SEPA-Mandate für den Beitragseinzug ausschließlich schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) erteilt werden.
Immer zuerst informiert
Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie Informationen rund um ein gesundes Miteinander am Arbeitsplatz sowie News aus der Sozialversicherung, dem Steuerrecht und Personalwesen.