Pflegeunterstützungs- undEntlastungsgesetz
Neue Beiträge und Abschläge in der Pflegeversicherung
Zum 1. Juli 2023 ist das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (kurz: PUEG) in Kraft getreten. Damit verbunden ändern sich die Beitragssätze und Abschläge in der Pflegeversicherung. Was Sie als Arbeitgeber und Ihre Arbeitnehmer wissen sollten.
Beitragssätze zur Pflegeversicherung angepasst
Mit dem Inkrafttreten des PUEG erhöht sich der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. Ebenfalls wird der Zuschlag für kinderlose Arbeitnehmer von 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent angehoben. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Gesamtbeiträge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten.
Abschläge für Kinder ab dem 2. Kind
Eine wichtige Neuerung betrifft die Abschläge für die Anzahl der Kinder. Ab dem 2. Kind erhalten Eltern einen Abschlag in Höhe von 0,25 Prozent je Kind. Diese Abschläge werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes berücksichtigt.
Die neuen Beitragssätze gestalten sich wie folgt:
Anzahl Kinder | Anteil Arbeitgeber | Anteil Arbeitnehmer | gesamt |
---|---|---|---|
O | 1,7% | 2,3% (1,7%+0,6%) | 4,0% |
1 | 1,7% | 1,7% | 3,4% |
2 | 1,7% | 1,45% | 3,15% |
3 | 1,7% | 1,2% | 2,9% |
4 | 1,7% | 0,95% | 2,65% |
5 oder mehr | 1,7% | 0,7% | 2,4% |
Für Beschäftigte führt in der Regel der Arbeitgeber die Beiträge zur Pflegeversicherung ab.
Nachweise zu den Kindern für die Beitragsabrechnung
Für die Berücksichtigung der Abschläge bei der Beitragsabrechnung müssen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die entsprechenden Nachweise zu ihren Kindern erbringen. Dies dient der korrekten Berechnung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung.
Vereinfachtes Nachweisverfahren und digitales Verfahren in Planung
Um Versicherte und Arbeitgeber zu entlasten, sieht das PUEG vor, dass bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der Kinder entwickelt wird. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 ist ein vereinfachtes Nachweisverfahren vorgesehen. Dies soll den administrativen Aufwand reduzieren und den Prozess erleichtern.
Detaillierte Informationen zu den neuen Beitragssätzen und Abschlägen und aktualisierte Werte finden Sie in der Infothek.
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