13.12.2021 Sozialversicherung
Neue Werte im Jahr 2022
Das ändert sich in der Sozialversicherung
Mit dem neuen Jahr ändern sich auch wieder die Werte in der Sozialversicherung. Wir haben Ihnen kurz und knapp die wichtigsten Infos zusammengefasst.
Beitragssätze
- Der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung bleibt gleich wie im letzten Jahr. Er beträgt 14,6 Prozent, die BKK VBU erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent.
- Der Pflegebeitragssatz bleibt gleich bei 3,05 Prozent, jedoch erhöht sich der Pflegezuschlag für Personen ohne Kinder von 0,25 auf 0,35 Prozent.
- Die Beitragssätze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung ändern sich nicht und bleiben bei 18,6 bzw. 2,4 Prozent.
- Während es keine Änderungen bei den Beitragssätzen zur U1 (2,55 Prozent) und U2 (0,55 Prozent) gibt, sinkt die Insolvenzgeldumlage von 0,12 auf 0,09 Prozent.
Beitragsbemessungsgrenzen
- Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Jahresarbeitsentgeltgrenze bleiben gleich bei 58.050 bzw. 64.350 Euro.
- Beitragsbemessungsgrenze West: Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sinken von 85.200 auf 84.600 Euro.
- Beitragsbemessungsgrenze Ost: Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung steigen von 80.400 auf 81.000 Euro.
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