Seit 1. Juli: NeueCorona-Regeln fürArbeitgeber
Testpflicht und Kontaktbeschränkungen bleiben
Mit der Pandemie kam das Homeoffice, das Arbeitgeber in den letzten Monaten Ihren Mitarbeitenden verpflichtend anbieten mussten. Seit 1. Juli ist die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten, die besagt, dass Beschäftigte nicht mehr zwingend von zu Hause aus arbeiten müssen. Allerdings gehen die Empfehlungen dahin, nach Möglichkeit das Homeoffice weiter zu ermöglichen. Wenn doch vor Ort gearbeitet wird, muss es Testangebote geben und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Diese Regelung gilt zunächst bis 10. September.
Am 1. Juli wurden die Vorschriften zum betrieblichen Infektionsschutz aufgrund der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst. Allerdings wird Unternehmen nahegelegt, ihren Beschäftigten freiwillig das Arbeiten im Home-Office ermöglichen, um sie bestmöglich vor einer Infektion zu schützen.
Weiterhin Test-Angebote in Betrieben
Betriebe müssen Ihren Beschäftigten nach wie vor zwei Tests in der Woche anbieten. Allerdings sind Testangebote laut Absatz 2 der Verordnung "nicht erforderlich", wenn "Arbeitgeber durch andere geeignete Schutzmaßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten" sicherstellen oder nachweisen können, zum Beispiel wenn diese vollständig geimpft sind. Regelmäßig zu testen ist trotzdem sinnvoll, weil Geimpfte das Virus nach wie vor übertragen können. Selbsttests können daher dazu beitragen, Infektionsketten so früh wie möglich zu unterbrechen.
Maßnahmen für Unternehmen
- Arbeitgeber sind angehalten, weiterhin die Beschäftigtenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen zu begrenzen. Die Regel, wonach jede Person mindestens zehn Quadratmeter Platz braucht, entfällt allerdings.
- Vorteilhaft sind die Bildung von festen betrieblichen Arbeitsgruppen.
- Wenn Menschen aufeinandertreffen und Mindestabstände nicht eingehalten werden können, muss der Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen. Diese sollten dann auch verwendet werden.
"Wir brauchen auch weiterhin Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote in den Unternehmen und Verwaltungen. Eine vierte Welle muss unbedingt vermieden werden", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). "Die jetzt vorgenommenen Anpassungen der Corona-Arbeitsschutzverordnungen ermöglichen es, die betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen an die erfreulich gesunkenen Infektionszahlen anzupassen", fügte er hinzu.
Immer zuerst informiert
Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie Informationen rund um ein gesundes Miteinander am Arbeitsplatz sowie News aus der Sozialversicherung, dem Steuerrecht und Personalwesen.