Schutz vor der Gefahr derAnsteckung
Ob Grippe oder Corona: Jeder kann helfen, mögliche Infektionsketten zu unterbrechen.
Infektionsketten unterbrechen

Bei leichten Atemwegserkrankungen: Krankschreibung vorübergehend telefonisch möglich
Ab sofort können sich Ihre Mitarbeiter nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausstellen lassen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege leiden und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen. Diese Vereinbarung gilt ab dem 9. März 2020 und zunächst für vier Wochen. Die Arztpraxis sendet dafür die AU-Bescheinigung per Post. Das Exemplar für die Krankenkasse können Ihre Mitarbeiter, wenn sie bei uns versichert sind, weiterhin per Post oder gut leserlich per E-Mail an au(at)bkk-vbu.de zusenden.
Corona-Verdacht: Was tun?
Falls einer Ihrer Mitarbeiter den Verdacht hat, sich mit dem Corona-Virus angesteckt zu haben, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und unbedingt telefonisch Kontakt zum Arzt oder der ärztlichen Hotline 116 117 aufzunehmen. Selbstverständlich sind auch wir gerne für Ihre Mitarbeiter da. Telefonisch unter der kostenfreien 24h-Hotline 0800 165 66 16 und per eMail (info(at)bkk-vbu.de). Aufgrund der aktullen Schließung unserer ServiceCenter ist eine persönliche Beratung vor Ort leider nicht möglich.
Aber bitte nur Fakten
Verlassen Sie sich nur auf gesicherte Infos, zum Beispiel unter: