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17.08.2021 Für Ihre Arbeit

Elektronische AU

Digitale Krankschreibungen ab Oktober

Zum Quartalswechsel am 1. Oktober soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ärzte verpflichtend werden. Dann können Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Wege direkt an die Krankenkasse senden. Der Patient bekommt dann nur noch einen Ausdruck für seine Unterlagen und zur Vorlage beim Arbeitgeber oder beim Arbeitsamt.

Alle Beteiligten rechnen damit, dass es in der ersten Zeit in den Praxen noch zu Umstellungsschwierigkeiten kommt. In diesem Fall darf der Arzt das Dokument für die Krankenkasse auch ausdrucken. Die Umstellungsfrist für Arztpraxen endet mit dem 31. Dezember 2021.

Arbeitgeber und Bundesagentur für Arbeit werden noch über den Jahreswechsel hinaus mit Papierbescheinigungen bedacht. Ab dem 1. Juli 2022 wird der Prozess voll elektronisch gesteuert. Dann kommunizieren alle Beteiligten papierlos miteinander.

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