Elektronische AU sollArbeitgeber entlasten
Digitales Meldeverfahren startet am 1. Juli 2022
Die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat bald ausgedient. Noch werden Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters mit dem gelben Papierschein informiert. Das soll sich zukünftig ändern: Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen.
Das neue Verfahren bedeutet weniger Bürokratie für Arztpraxen, Arbeitgeber und Krankenkassen. Denn, wenn Papierbescheinigungen verschickt und bearbeitet werden, bedeutet das Aufwand für alle Beteiligten. Außerdem kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten darüber, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig bei Arbeitgeber oder der Krankenkasse vorlag oder nicht. Beides soll durch die neue elektronische AU-Bescheinigung vermieden werden.
Übermittlung der eAU durch Arztpraxen seit 1. Januar 2022 verpflichtend
Seit 1. Januar 2022 ist es für Arztpraxen verpflichtend, die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten auf elektronischem Wege an die Krankenkasse zu melden. Parallel stellen die Arztpraxen noch die gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform aus, damit Patienten diese bei ihrem Arbeitgeber vorlegen können.
Ab 1. Juli 2022 fordern Arbeitgeber AU-Bescheinigung bei den Krankenkassen an
Für Arbeitgeber heißt das, dass sie bis 30. Juni noch die gelben Papierbescheinigungen von ihren Mitarbeitern erhalten und ab 1. Juli dann auf elektronischem Wege diese Daten bei der Krankenkasse anfordern. Über die Lohnprogramme können Arbeitgeber zukünftig auch die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten anfordern. Dafür benötigen sie den genauen Beginn der Krankschreibung ihrer Mitarbeitenden, denn diesen müssen sie der Krankenkasse mitteilen.
Stimmen alle Daten überein (Name, Versichertennummer, Beginn der Krankschreibung), sendet ihnen die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Datensatz zurück.
Folgende Daten bekommen Arbeitgeber von der Krankenkasse gemeldet:
- Geschlecht
- Name, Vorname
- Versichertennummer
- AU-Beginn laut Arbeitgeber
- AU-Beginn laut Krankschreibung
- voraussichtliches Ende der Krankschreibung
- Feststellungsdatum der Krankschreibung
- Kennzeichen für Fehlermeldung (1 – Krankenkasse ist zuständig, 4 – Krankschreibung liegt nicht vor)
- Arbeitsunfall (ja oder nein)
- D-Arzt eingeschaltet (ja oder nein)
- Sonstiger Unfall (ja oder nein)
- Bescheinigungsart (Erst- oder Folgebescheinigung)
- bei stationärem Aufenthalt – Aufnahmetag, voraussichtliche Dauer der stationären Behandlung
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des GKV Spitzenverbandes.
Können Arbeitgeber das neue Verfahren bereits testen?
Ja. Viele Arbeitgeber testen das Verfahren bereits. Liegt uns als Krankenkasse die elektronische Krankschreibung durch die Arztpraxis noch nicht vor, bekommen Sie auch darüber eine Meldung.
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