Datenaustausch fürArbeitgeberkonten
Vereinfachte Kommunikation mit der BKK VBU
Zum 1. Juli wurde der Wechsel zum neuen Datenaustauschverfahren für Arbeitgeberkonten (DSAK) verpflichtend. Seit 1. Januar 2023 galt noch eine Übergangsphase bis zum 30. Juni 2023, in der Arbeitgeber bei Eröffnung oder Wiedereröffnung eines Arbeitgeberkontos ihre firmenbezogenen Daten noch manuell über ein Stammdatenblatt übermitteln konnten.
Vereinfachte Datenübermittlung an die BKK VBU - Das erwartet Sie
Bei Eröffnung oder Wiedereröffnung eines Arbeitgeberkontos bei der BKK VBU nutzen Sie ab jetzt das neue maschinelle Datenaustauschverfahren. Wir senden Ihnen eine elektronische Anfrage zur Abgabe des neuen Datensatzes zu. Einsehen und zurückmelden können Sie diesen einfach über Ihr Lohnabrechnungsprogramm oder die Anwendung sv.net.
Der neue Datensatz beinhaltet folgende Informationen:
- Stammdaten Ihres Unternehmens, wie Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer.
- Korrespondenzanschrift: Geben Sie uns eine alternative Adresse an, an die Ihre Post gesendet werden soll, falls Sie eine weitere Anschrift besitzen.
- Informationen zu Ihren Dienstleistern, wie zum Beispiel Ihren Steuerberater.
- Angaben zu Ihrem gewählten Umlagesatz U1.
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für den Beitragseinzug.
Sie können uns den Datensatz auch ohne vorherige Anfrage von der BKK VBU zusenden. Wenn sich beispielsweise Unternehmensdaten ändern oder Sie uns nachträglich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchten, können Sie uns eine "Änderungsmeldung" über das neue Datenaustauschverfahren zukommen lassen.
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